Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird voraussichtlich 2024 signifikant angehoben – auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich der bAV können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Entgeltumwandlung für ihre Altersvorsorge verlangen. Der Referentenentwurf der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024“ sieht eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 2024 vor. Wie wirkt sich das auf die betriebliche Altersversorgung aus? Welche Herausforderungen ergeben sich für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Versicherer und Versorgungsträger? Wie können sie gemeistert werden? Diese Fragen kläre ich in meinem Blog-Beitrag.

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird gesenkt – auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich Altersvorsorge können Arbeitnehmende vom Arbeitgebenden verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen ein Teil durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Doch das Bundesministerium für Arbeit und Sozial

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird in 2023 erhöht – auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmende vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen ein Teil durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Das Bundesministerium für Arbeit

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Sperrung Im Altenröder Felde in Wernigerode

Ab Montag, den 16.09.2024 bis voraussichtlich Mittwoch, den 23.10.2024 wird ein Teilstück der Straße Im Altenröder Felde für den Verkehr gesperrt. Umleitung Linie 204 (Stadtverkehr Wernigerode): ab Haltestelle Nord/West über den Kreisel weiter Veckensted

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Haltestelle in Sankt Augustin wird modernisiert

Update 04.07.2024 Die Linien 66 und 67 fahren die Haltestelle Sankt Augustin Mülldorf wieder in beide Richtungen an. Die Sanierungsarbeiten an der Haltestelle in Mülldorf sind aber noch nicht abgeschlossen und werden noch bis voraussichtlich 30.09.2024 da

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Arbeitgeber erhalten vom Staat eine Förderung für die bAV ihrer Geringverdiener

Die Betriebliche Altersversorgung (bAV) wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 gefördert. Dieses sieht eine staatliche Förderung für Arbeitgeber vor, die ihren geringverdienenden Mitarbeitenden eine Betriebliche Altersversorgung zahl

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