Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und verlängert bis zum 24. November! Mit der Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) werden die grundlegenden Arbeitsschutzregeln bis einschließlich 24.11.2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen sollen am 10.09.21 in Kraft treten. Bis dahin gilt die Verordnung vom 25.06.2021. Hier geht’s zur bestehenden Corona-ArbSchV: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/neufassung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFilev=1 Diese Arbeitsschutzregeln bestehen weiterhin: Hygienepläne im Betrieb müssen [] Der Beitrag Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und verlängert! erschien zuerst auf Arbeitsschutz-Zentrum-Petrich.
Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023
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zum Artikel gehenDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte aufgrund der Belastung bis zum 31.08.2023 verlängert. Dazu erklärt der finanz- und wirtschaft
EEG-Corona-Novelle: Was sich für Betreiber ändert Anlässlich der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am 14. Mai 2020 Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat die EEG-Anpassungen durchgewunken. Positiv äußern si
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