VON SEBASTIAN DALKOWSKI Die EU-Richtlinie 2001/51/EG hält Flüchtlinge davon ab, das viel günstigere Flugzeug zu nehmen, anstatt über den lebensgefährlichen Land- und Seeweg einzureisen. Die Richtlinie besagt, dass Fluggesellschaften die Kosten übernehmen müssen, wenn sie eine Person ohne Visum in den Schengen-Raum fliegen, die keinen Anspruch auf Asyl hat. Also fliegen die Fluggesellschaften niemanden ohne Visum. Ich mache den Fluggesellschaften keinen Vorwurf. Fluggesellschaften machen keine Politik. Politiker machen Politik. Und wir derweil? Wir diskutieren darüber, ob Zeitungen Bilder zeigen dürfen, die die Folgen dieser Richtlinie zeigen. Dass die Motive dieser Zeitungen nicht selbstlos sind (Überraschung: Zeitungen handeln niemals selbstlos), gibt uns eine Rechtfertigung, die Veröffentlichung abzulehnen. Dabei wollen wir die Bilder bloß aus unseren Köpfen haben. Wir zeigen mit den Fingern auf die, die die Schande zeigen. Nicht auf die, die die Schande verursachen. Aber hey, die besuchen immerhin Asylheime.
Am 03.01.2018 trat die EU-Richtlinie MiFID II – die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – in Kraft. Dieses riesige Regelwerk umfasst mehr als 10.000 Seiten und soll Anleger besser schützen. Doch sind damit a
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zum Artikel gehenMit der EU-Richtlinie MiFID II wurden die bisherigen Anforderungen an die Vor- und Nachhandelstransparenz für Banken stark erweitert und Meldefristen verkürzt. In meinem Blog-Beitrag möchte ich besonders auf das Thema „Nachhandelstransparenz“ eingehen und
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