Die Verfallfristen des § 44 IV SGB X

Der Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG ) lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin bezog gemeinsam mit ihrem Lebenspartner und einem Kind Leistungen nach dem SGB II im Zeitraum Juni - November 2008, wobei die Leistungsbewilligung mit Bescheid vom 23.10.2008 in Höhe von 19,75 € aufgehoben wurde.

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