Die Zulässigkeit einer konkurrenzwirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinde

... Geht es um Einwendungen des Privaten gegen das Verhalten einer städtischen Gesellschaft im Wettbewerb, so entscheiden grundsätzlich die Zivilgerichte. Entscheidungen gibt es z. B. zu Kfz.-Kennzeichenschildern. So entschied der BGH (vgl. Urteil vom 24. September 2002, KZR 4/01): 1. Nutzt eine Gemeinde die durch die Hoheitsverwaltung bewirkte marktbeherrschende Stellung dadurch aus, dass sie die durch die Verwaltungstätigkeit erzeugte Nachfrage nach Gütern unter Verdrängung leistungsbereiter privater Wettbewerber befriedigt, um auf diese Weise für sich den größten wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, kann darin eine unzulässige Verquickung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit liegen. ... mehr

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Hallo Gemeinde, ich suche ein Steuergehäusedeckel für meinen 250D Nr. A 601 015 06 01

Hallo Gemeinde, ich suche ein Steuergehäusedeckel für einen 250D Nr. A 601 015 06 01 alternativ: siehe Foto

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