Digitaler Nachlass – Was passiert mit Daten nach dem Tod?

Es gibt einige Dinge, die es für den Eintritt des Todes oder einer schweren Krankheit zu regeln gilt. Von einer Patienten- und Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht haben viele schon gehört – doch was ist mit der Vielzahl an digitalen Daten, die heute so gut wie jeder im Netz hinterlässt? Was viele nicht wissen: Online-Accounts, Profile und E-Mail-Konten bei Google und Co. werden im Todesfall nicht automatisch gelöscht. Wie Sie sich im Rahmen der digitalen Vorsorge auf den Ernstfall vorbereiten können und was Sie als Hinterbliebene über den digitalen Nachlass wissen sollten, erfahren Sie hier. Welche Daten und Accounts zählen zum digitalen Nachlass? Grundsätzlich kann jede Aktivität im Internet zum digitalen Nachlass gezählt und somit innerhalb der digitalen Vorsorge berücksichtigt werden. Im Besonderen bezeichnet der digitale Nachlass alle Vertragsbeziehungen zwischen dem verstorbenen Internetnutzer und den verschiedenen Anbietern im digitalen Raum. Gemeint sind also vor allem: Accounts: Konto in einem sozialen Netzwerk (Facebook, Instagram etc.), Konto einer Bank, Account in einem Forum u.v.m. Digital abgeschlossene Verträge: Mobilfunkverträge, Versicherungen, Cloud-Dienste etc., die digital geregelt wurden. E-Mail-Konten: E-Mail-Adressen, Google Konto etc. Rechte über digitale Einträge: Urheberrechte u.ä. zu Foreneinträgen, hinterlegten Bildern etc. Eigentumsrechte: zum Beispiel an Computer-Hardware Nutzungsrechte: zum Beispiel das Nutzungsrecht an einer bestimmten Software #image_1007167740 { width: 100%; } #gap-403110521 { padding-top: 30px; } Wer erhält meine digitalen Daten? Derzeit ist man sich im Erbrecht noch nicht einig darüber, ob der digitale Nachlass vererblich ist. Nicht einmal der Begriff „digitaler Nachlass“ wurde bisher gesetzlich definiert. Für die digitale Vorsorge sind daher mehrere Paragrafen und Regelungen entscheidend, unter anderem diese: § 1922 BGB: Gesamtrechtsnachfolge – das Vermögen einer Person geht nach dessen Tod auf seine Erben über. Es gibt keine Trennung nach Art und Umgang der Erbgegenstände. § 90 BGB: Digitale Daten sind nach vorherrschender Meinung keine Sachen, zählen also nicht als Eigentum und können somit auch nicht wie Eigentum auf den Erben übergehen. Übergang des Besitzes (ergibt sich aus § 1922 BGB): Befinden sich Zugangsdaten wie Passwörter auf einem Speichermedium, das vererbt wird, gehen diese im Erbfall auch in den Besitz des Erblassers über. Nutzungsrecht (ergibt sich aus § 1922 BGB): die Erben erhalten im Erbfall ein Nutzungsrecht an den Daten. Falls ein Zugang besteht, können die Erben daher weitestgehend frei über die Accounts und Daten des Verstorbenen verfügen. Personenbezogene Rechte und Pflichten sind nicht vererbbar: Mit dem Tod des Erblassers gehen auch seine Schuldverhältnisse mit einem überwiegenden Personenbezug unter. Postmortales Persönlichkeitsrecht (ergibt sich aus der Menschenwürde Art. 1 GG): das Persönlichkeitsrecht erlischt mit dem Tod, kann aber auch weiter bestehen und in einen nicht vererblichen ideellen und vererblichen vermögensrechtlichen Teil aufgegliedert werden. Wie komme ich als Erbnehmer an die digitalen Daten? Damit der Beerbte den digitalen Nachlass regeln kann, benötigt er zwingend die erforderlichen Zugangsdaten. Nur in seltenen Fällen ist es möglich, den Zugriff direkt von einer Plattform wie Google oder Facebook zu erhalten. Daher ist es wichtig, dass der Erblasser zu Lebzeiten Vorkehrungen zur digitalen Vorsorge trifft. Dazu gehört vor allem, sämtliche Kundenaccounts und Profile mit den zugehörigen Zugangsdaten niederzuschreiben und sicher zu verwahren. Mit dem Tod gehen die Informationen so in den Besitz des Erbnehmers über, so dass dieser sich ohne Hindernisse um das Verwalten und Löschen der digitalen Daten kümmern kann. #image_1933663529 { width: 100%; } Was macht ein Nachlassverwalter und wann sollte ich einen engagieren? Viele Bestattungsunternehmen bieten es Ihren Kunden als Service-Leistung an, die Situation zum digitalen Nachlass des Verstorbenen zu ermitteln und bei Bedarf auch zu regeln. Hier werden in der Regel Unternehmen damit beauftragt, herauszufinden, welche Konten der Erblasser im Netz hatte. Eine exakte Nachverfolgung stellt sich in der Praxis jedoch als schwierig heraus, da eine eindeutige Identifizierung bei der Verwendung von Pseudonymen u.ä. oft nicht möglich ist. Das Engagieren eines professionellen Nachlassverwalters ist vor allem dann relevant, wenn die Zugangsdaten und Profile des Verstorbenen nicht bekannt sind. Welche Maßnahmen zur digitalen Vorsorge kann ich treffen? Zur digitalen Vorsorge kann es entscheidend sein, dass Sie Ihren digitalen Nachlass frühzeitig regeln. Beachten Sie hierbei insbesondere folgende Tipps, die Ihnen dabei helfen sollen, nichts Wesentliches zu vergessen: Fertigen Sie eine Liste mit allen Daten an, die Sie für Ihre privaten Profile und Konten verwenden (E-Mail-Adressen, Benutzernamen und Passwörter). Verwenden Sie bei Bedarf einen extra dafür konzipierten Passwort-Manager. Notieren Sie zu den Einträgen in der Liste, wie nach Ihrem Tod mit den einzelnen Accounts umgegangen werden soll. Also etwa, welche Daten und Accounts zu löschen sind oder was mit den verfügbaren Bildern passieren soll. Bewahren Sie diese Liste an einem sicheren Ort wie einem Tresor oder einem Bankschließfach auf. Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, der Sie eine Vollmacht zur Verfügung über Ihre Daten geben. Diese Person wird so zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Die Vollmacht muss unterschrieben und datiert sein, damit sie gilt. Zudem müssen Sie auf dem Dokument notieren, dass die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo sich die Liste mit Ihren Accountdaten befindet. Halten Sie die Liste immer aktuell. Bei manchen Konten und Accounts lässt sich bereits einstellen, was nach dem Ableben mit den Daten und Profilen passieren soll. So hat Google beispielsweise einen Kontoinaktivitäts-Manager integriert, mit dessen Hilfe bereits zu Lebzeiten genau konfiguriert werden kann, wer später den Zugriff auf das Konto bekommt und was mit den Daten passiert. #image_1007543104 { width: 100%; } Was mache ich mit den Daten aus einem digitalen Nachlass? Als bevollmächtigter digitaler Nachlassverwalter eines Verstorbenen ist es Ihre Aufgabe, seinen digitalen Nachlass zu verwalten. Im Idealfall gibt es eine Verfügung mit entsprechenden Anweisungen des Verstorbenen, die sie nur befolgen müssen. Oftmals muss der weitere Verlauf des digitalen Nachlasses jedoch eigenverantwortlich geregelt werden. Folgende Optionen stehen zur Verfügung: Konten schließen: die meisten Konten werden nicht weiter benötigt und können daher geschlossen oder deaktiviert werden. Betroffen sind hier beispielsweise Konten bei Banken, E-Mail-Adressen, Social-Media-Accounts etc. Accounts in Gedenkseiten umwandeln: Manche Plattformen wie Facebook oder Instagram lassen es zu, dass der Account eines Verstorbenen in eine Gedenkseite umgewandelt wird. Auf diese Weise können Freunde weiterhin Erinnerungen in der Chronik des Verstorbenen teilen. Fortsetzung oder Übertragung: Viele Abonnements und andere Verträge lassen sich bei Bedarf auch auf Erbberechtigte übertragen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können. Der Beitrag Digitaler Nachlass – Was passiert mit Daten nach dem Tod? erschien zuerst auf Bestattungshaus Pingel.

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