Dogwalker und das Coronavirus SARS-CoV-2

Empfehlungen für Dogwalker im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 In Deutschland leben ca. 9,4 Millionen Hunde (Quelle: FEDIAF, 2019). Sie gelten als „bester Freund des Menschen“, leben eng im Familienverband und tragen erheblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden ihrer Halter/innen bei. Laut Tierschutz-Gesetz § 2 sind Hunden ausreichend Auslauf im Freien und soziale Kontakte untereinander zu gewährleisten, damit sie gesund und ausgelastet sind. Die Arbeit von Dogwalkern, die täglich mit einer Gruppe von Hunden in den Wald fahren, ermöglicht ihnen dieses Grundrecht. Sie tragen dabei auch zur psychisch-mentalen Entlastung der Halter bei, die sich weniger Sorgen um die artgerechte Auslastung ihres Hundes machen müssen. Da Dogwalker in der Regel alleine arbeiten, entstehen während der Ausführzeit keine oder nur sehr wenige direkte Kontakte mit anderen Menschen. Auch während der Abholung und Bringens des Tieres können  soziale Kontakte stark reduziert werden.  Ein Ansteckungsrisiko kann somit fast auf null reduziert werden (siehe nachfolgende Empfehlungen). Hunde können sich nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und somit das Virus auf diesem Weg an Menschen weitergeben. Allerdings können Hunde, sowie deren Leinen und Halsbänder, als passive Überträger fungieren (wie Gegenstände des täglichen Gebrauchs auch, z.B. Türklinken).  Mit ein paar Maßnahmen, wie z.B. eigenen Leinen kann auch diese Infektionsmöglichkeit deutlich reduziert werden (siehe nachfolgende Empfehlungen). Dogwalker unterstützen durch ihre Arbeit die Einhaltung von Ausgangsbeschränkungen in Berlin, da sich weniger Menschen mit ihren Hunden in den Wald begeben. Es ist sinnvoller, dass sich nur ein Mensch mit vielen Hunden in der Öffentlichkeit bewegt, als viele Menschen mit nur einem Hund. Dadurch unterstützen Dogwalker den Berliner Senat bei der Aufrechterhaltung der nötigen Einschränkungen im öffentlichen Leben. Konkrete Verhaltensempfehlungen: Nachfolgende Empfehlungen sollen helfen, Dogwalker vor einer Infizierung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, damit sie während der Pandemie und insbesondere bei eventuellen Arbeits- und Ausgangsbeschränkungen arbeitsfähig bleiben. Kontakt zum Kunden: Aufgrund der großen Ansteckungsgefahr sollte der Kontakt zum Kunden auf ein Minimum reduziert werden. Berührungen sollten ganz vermieden werden, aber auch der der Abstand zum Kunden sollte mindestens 2 Meter betragen um eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden. Im Idealfall schickt der Kunde den Hund aus der Wohnung zum Dogwalker. Sollte eine Leinenpflicht vorgeschrieben sein, bitte darauf achten, dass der Kunde den Hund ableint und der Dogwalker ihn wieder anleint. Überweisungen sind Barzahlungen vorzuziehen. Halsbänder und Leinen: Da diese Coronaviren auch eine Weile außerhalb des Körpers überleben und infektiös bleiben können (je nach Oberfläche und Umgebung unterschiedlich lange, genauere Untersuchungen laufen noch), sollten Leinen und Halsbänder der Kunden nicht angefasst werden. Im Idealfall wird dem Hund im Hausflur ein eigenes Halsband umgelegt und eine eigene Leine verwendet. Eine Moxonleine (Leine mit integriertem Halsband) ist aufgrund einer möglichen Schmierinfektion von Hund zu Hund nicht optimal. Leinen und Halsbänder sollten regelmäßig gereinigt/gewaschen werden. Verwendung von Handschuhen: während des Abholens und Bringens des Hundes sollten handelsübliche Latexhandschuhe angezogen werden, um eine Schmierinfektion durch das Anfassen von Haus- und Türklinken zu verhindern. Im Idealfall wird mit diesen Handschuhen nichts weiter angefasst, um mögliche Viren nicht weiter zu verteilen. Auch die Öffnung nur mit dem eigenen Schlüssel ist eine Möglichkeit, wenn die Türe dies zulässt. In den Wohnungen der Kunden sollte möglichst nichts angefasst werden, sofern ein Betreten unabdingbar ist. Berührungen der Hunde reduzieren: Da eine Schmierinfektion auch über den Hund möglich ist, sollten die Hunde möglichst wenig angefasst werden und der Dogwalker sich entsprechend oft die Hände waschen,vor allem vor dem Essen. Abstand von mindestens eineinhalb bis zwei Meter: Wie vom Gesundheitsamt empfohlen, sollten sich auch Dogwalker an den Mindestabstand zu anderen Personen halten. Nicht nur während des Kundenkontaktes, sondern auch zu Personen, die sich auf den Straßen und im Wald aufhalten. Hände waschen, auch unterwegs: Dogwalker sollten sich auch unterwegs regelmäßig die Hände waschen. Es empfiehlt sich etwas Seife und Wasser im Auto dabei zu haben. Zum Hände abtrocknen sind Papierhandtücher optimal, Stoffhandtücher sollten entsprechend bei 60 Grad gewaschen werden (täglich). Hunde von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen: Hunde von am Coronavirus erkrankten Personen sollten in der Zeit, während die Besitzer infektiös sind, ausquartiert werden. Wenn möglich, kann der Dogwalker diese Hunde für die Quarantänezeit zu sich nehmen. Die Hunde sollten nicht täglich aus dem Haushalt abgeholt werden, da diese Coronaviren auch außerhalb des Körpers auf dem Hund eine gewisse Zeit infektiös und somit ansteckend bleiben (in China wurde das Coronavirus SARS-CoV-2 z.B. auf einer Hundenase nachgewiesen). Ein tägliches Abholen dieser Hunde würde das Infektionsrisiko erhöhen. Der Beitrag Dogwalker und das Coronavirus SARS-CoV-2 erschien zuerst auf BHD e.V..

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