Drastische Schutzmaßnahme: Verkaufsverbot von Kirschlorbeer und invasiven Arten ab September

Die Schweiz, bekannt fr ihre atemberaubende Landschaft und ihre Bemhungen um den Schutz ihrer natrlichen Umwelt, hat nun eine neue Verordnung erlassen, die den Verkauf bestimmter gebietsfremder Pflanzen verbietet. Unter diesen Pflanzen befindet sich auch der beliebte Kirschlorbeer, der in vielen Grten und Parks in Deutschland, sterreich und der Schweiz zu finden ist. Die Lorbeerkirsche, auch Pontische Lorbeer-Kirsche und Kirschlorbeer genannt, ist trotz ihrer Giftigkeit in vielen Grten zu finden. Bild von Ralph/Pixabay // Der Kirschlorbeer, ursprnglich in Unterholz, lichten Wldern, Waldrndern, Hecken, Auenwldern und auf dland in Kleinasien anzutreffen, hat in den letzten Jahren vermehrt Einzug in die Grten gehalten. Ein Problem: Besonders in den Schweizer seenahen Wldern des Sdtessins mit ihrem milden und feuchten Klima fhlt sich diese Pflanze wohl. Invasive Pflanzen knnen sich schnell verbreiten und die heimische Flora und Fauna beeintrchtigen. Die Entscheidung des Bundesrats, bestimmte gebietsfremde Pflanzen wie den Kirschlorbeer nicht mehr zum Verkauf anzubieten, basiert auf dem Wunsch des Parlaments, invasive Arten einzudmmen. Bereits seit 2008 gibt es in der Schweiz eine Bekmpfungspflicht von problematischen invasiven Arten, sowie Selbstverpflichtungen von Handel und Gartenbaubetrieben. Die Schweizer geben geschtzt jedes Jahr rund 11 Millionen Euro fr die Bekmpfung aus. Hinzu kommen unzhlige Freiwillige, die Wlder und Wiesen nach invasiven Arten absuchen und entfernen. Das Problem lsst sich aber nicht eindmmen, solange weiterhin neue Pflanzen in Grten gepflanzt werden, von wo aus sie sich in der Natur rasant weiterverbreiten. Gtterbaum // Schmetterlingsstrauch // Riesen-Brenklau // Drsiges Springkraut / Bilder: Pixabay // Ab dem 1. September dieses Jahres wird es Grtnereien untersagt sein, Pflanzen wie Kirschlorbeer und Blauglockenbaum zu verkaufen, zu verschenken oder zu importieren. Dazu gehrt auch der Schmetterlingsstrauch, der in Deutschland leider immer noch vom Handel als "besonders insektenfreundlich" beworben wird. Bereits vorhandene Pflanzen in Grten sind von diesem Schweizer Verbot jedoch nicht betroffen. Darber hinaus hat die Regierung das Umgangsverbot erweitert, was bedeutet, dass bestimmte invasive Pflanzen weder auf den Markt gebracht, gepflanzt noch vermehrt werden drfen. Dazu gehren der Gtterbaum, Ambrosien und der Riesen-Brenklau. Fr den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen laut Freisetzungsverordnung: Gtterbaum Ambrosien, Traubenkruter Syrische Seiden-pflanze Karolina-Haarnixe Rundblttriger Baumwrger Nadelkraut Wasserpest Kopoubohne Asiatische Knteriche inkl. Hybride Essigbaum Lstiger Schwimmfarn Schmalblttriges Greiskraut Haargurke Amerikanische Goldruten inkl. Hybride Kletternder Giftsumach Riesen-Brenklau Japanischer Hopfen Grosser Wassernabel Drsiges Springkraut Schmalrohr Sdamerikanische Heusenkruter inkl. Hybride Tausendbltter Quelle: Der Bundesrat - Portal der Schweizer Regierung, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100244.html Fr das Inverkehrbringen fr den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen: Falsche Mimose Bastardindigo Verlotscher Beifuss Neubelgische Aster (Weiden-Aster, Gescheckte Aster, Lan-zettblttrige Aster, Neubelgische Aster, Tradescants Aster) Grosser Algenfarn Papiermaulbeerbaum Schmetterlingsstrauch Glattes Zackenschtchen Seidiger Hornstrauch Korallenstrauch Stachelgurke, Igelgurke Einjhriges Berufkraut Geissraute Gestreiftes Sssgras Henrys Geissblatt Japanisches Geissblatt Vielblttrige Lupine Wasserfenchel, Japanische Petersilie Fnffingerige - / Gewhnliche Jungfernrebe Blauglockenbaum Afrikanisches Lampenputzergras Gold-Bambus Kirschlorbeer Herbst-Traubenkirsche Japanischer Bambus Armenische Brombeere Rotborstige Himbeere Breitblttriges Pfeilkraut Kaukasus-Fettkraut Ausluferbildendes Fettkraut Chinesische Hanfpalme, Fortunes Hanfpalme Um sicherzustellen, dass diese Verbote wirksam umgesetzt werden, werden auch Importkontrollen durch den Zoll eingefhrt. Die Verantwortung fr die Durchsetzung dieser Verbote liegt grtenteils bei den Kantonen, whrend der Bundesrat den Grtnereien und Verkaufsstellen eine bergangsfrist von sechs Monaten einrumt, um ihr Sortiment anzupassen. Laut einem Bericht der Schweizer Regierung gibt es derzeit etwa 200 invasive Pflanzenarten unter den insgesamt 1.300 gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in der Schweiz. Diese Zahl knnte sich in Zukunft weiter erhhen, was die Bedeutung solcher Manahmen zur Eindmmung invasiver Arten unterstreicht. Insgesamt zeigt diese neue Verordnung die Entschlossenheit der Schweiz, ihre einzigartige Umwelt zu schtzen und die Ausbreitung invasiver Arten einzudmmen. Inzwischen wird auch in sterreich ein derartiges Verbot diskutiert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Manahmen dazu beitragen werden, die biologische Vielfalt und Schnheit der schweizerischen Landschaft auch fr zuknftige Generationen zu bewahren. zurck Startseite

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Update: Schweizer Verkaufsverbot für invasive Arten

Die Schweiz hat krzlich ein drastrisches Verkaufsverbot fr bestimmte gebietsfremde, invasive Pflanzen erlassen, das ab September in Kraft tritt. Unter den betroffenen Pflanzen befindet sich nicht nur der weit verbreitete Kirschlorbeer, sondern auch de

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Kommentar zur Entwicklung der Finanzmrkte 09.11.2018

- Handelsbilanz im September im Überschuss von 17,6 Mrd. EUR. - Industrieproduktion im September +0,2 % M/M. - Industriebestellungen im September +0,3 % M/M.

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Kommentar zur entwicklung der finanzmrkte 11.11.2016

- Industrieproduktion im September -1,8 % M/M und Industriebestellungen im September -0,6 % M/M. - Handelsbilanz im September im Überschuss von 21,3 Mrd. EUR.

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Kommentar zur entwicklung der finanzmrkte 10.11.2017

- Handelsbilanz im September 21,8 Mrd. EUR. - Industrieproduktion im September -1,6 % M/M. - Industriebestellungen im September +1 % M/M.

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