Der DSRC Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2022 beginnende Geschäftsjahr.
Gegenstand des DRÄS 13 sind Änderungen und Ergänzungen am DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung.
zum Artikel gehenDie DRSC-RNE-Pilotgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU“ arbeitet an einer Übersicht zu den Informationsbedarfen verschiedener Stakeholder.
zum Artikel gehenDas DRSC hat die Ergebnisse seiner Kurzumfrage zur ESRS-Implementierung in den DAX 40-Unternehmen veröffentlicht.
zum Artikel gehenDRSC und RNE geben einen Überblick über die unterschiedlichen Informationsbedarfe der Stakeholder hinsichtlich ESG-Kriterien bei KMU.
zum Artikel gehenDas DRSC hat – auf Grundlage einer Anfrage des BMJ – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbesondere ESRS-Anwender, durchgeführt.
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