Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.
Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.
zum Artikel gehenSteuerfrei schenken bei vollem Betriebsausgabenabzug
zum Artikel gehenUmsatzsteuervorauszahlungen zählen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben
zum Artikel gehenUmsatzsteuervorauszahlungen stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dar.
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