Eigenwohnraumförderung in Bayern

Die Suche nach einem eigenen Zuhause ist für viele Menschen in Bayern ein bedeutender Lebensabschnitt. Doch der Erwerb einer Immobilie kann eine finanzielle Herausforderung darstellen. Zum Glück bietet Bayern auch in 2023 eine Reihe von Förderprogrammen an, die den Kauf oder Bau von Eigenheimen erleichtern sollen. Diese bestehen grundsätzlich neben bzw. zusätzlich zu anderen Fördermöglichkeiten, etwa der KfW. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles Wichtige zur Eigenwohnraumförderung in Bayern 2023 und wie Sie von diesen Unterstützungsmaßnahmen profitieren können. Was ist die Eigenwohnraumförderung? Die Eigenwohnraumförderung in Bayern hat das Ziel, den Bürgern dabei zu helfen, ihre eigenen vier Wände zu schaffen oder zu erwerben. Die Eigenwohnraumförderung gibt es schon länger, seit 01.09.2023 gelten aber u.a. höhere Einkommensgrenzen bei der Eigenwohnraumförderung. Was wird gefördert? Gefördert werden – grob gesagt – der Bau, die Erweiterung und der Kauf (Erst- oder Zweiterwerb) von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Folgende Förderungen sind möglich: Zuschuss für den Kauf einer bestehenden Immobilie in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 € sowie Kinderzuschuss in Höhe von 7.500 € pro Kind zinsvergünstigtes Förderdarlehen für bis zu 40 % der förderfähigen Kosten Zinsverbilligung von 3 Prozentpunkten für bis zu 1/3 der Gesamtkosten über das „Bayern-Darlehen“ Voraussetzungen und Antragsverfahren Die genauen Voraussetzungen und das Antragsverfahren können je nach Sachverhalt variieren. In der Regel müssen Sie jedoch in Bayern wohnhaft sein und Ihr Vorhaben muss den Richtlinien des Förderprogramms entsprechen. Und die sind recht kompliziert. Es ist deshalb unbedingt zu empfehlen, sich frühzeitig über die genauen Bedingungen zu informieren und professionelle Beratung durch die Bewilligungsstellen in Anspruch zu nehmen. Bewilligungsstellen für Bayreuth sind die Stadt Bayreuth und für den Bayreuther Landkreis das Landratsamt Bayreuth. Die wesentlichen Eckpunkte der Eigenwohnraumförderung haben wir für Sie zusammengetragen:Mit dem Bauvorhaben darf erst dann begonnen werden bzw. der Kauf darf erst dann abgeschlossen werden, wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid zugestellt wurde. Es muss eine Eigenleistung von mind. 15 % erbracht werden; zudem muss die finanzielle Belastung auf Dauer tragbar sein. Beim Kauf von Wohnraum dürfen Verkäufer und Käufer u.a. nicht in gerader Linie verwandt sein. Die Wohnfläche muss angemessen sein (abhängig von Haushaltsgröße, Familienplanung, Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers etc.). Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Diese liegt beispielsweise bei einem Dreipersonenhaushalt (Antragsteller, Ehegatte, ein Kind) bei 57.100 €. Allerdings können bei der Ermittlung des Gesamteinkommens u.a. 30 % des Einkommens pauschal für Steuern, Krankenversicherung und Lebensversicherung in Abzug gebracht werden. Hinzu kommen absetzbare Freibeträge für Ehepaare und schwerbehinderte Menschen (GdB von mind. 50). Für alle weiteren Informationen geht’s hier auf die Website des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: Weitere Informationen Fazit Die Eigenwohnraumförderung in Bayern ist, parallel zu Fördermöglichkeiten wie etwa der KfW, eine großartige Möglichkeit, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und informieren Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme, um Ihren eigenen Wohntraum in Bayern zu verwirklichen. Aber Achtung, nicht für jeden kommt die Förderung in Frage, sei es aufgrund zu hohen Einkommens, oder weil andere Voraussetzungen nicht erfüllt werden können. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die genauen Informationen und Bedingungen des Förderprogramms zum Zeitpunkt der Lektüre dieses Artikels ggf. nicht mehr aktuell sind. Termin vereinbaren Der Beitrag Eigenwohnraumförderung in Bayern erschien zuerst auf arnold & vogt Immobilien GmbH.

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https://www.iz.de/transaktionen/news/zf-neumann-und-belmo-kaufen-fachmaerkte-in-bayern-2000000581?crefresh=1 Der Beitrag Neumann und BelMo kaufen Fachmärkte in Bayern erschien zuerst auf BelMo Gruppe.

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