Die EEG-Vergütung für Strom aus Solaranlagen sinkt laut der Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. März 2015 jeweils zum Monatsersten nur um 0,25 Prozent. Nach den Regeln des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze für Solarstrom um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen, wenn der Zubau an Photovoltaikleistung innerhalb des festgelegten Korridors bleibt. Da der PV-Zubau in 2014 unterhalb dieses Werts liegt, verringert sich die EEG-Einspeisevergütung monatlich um nur 0,25 Prozent. Laut Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, ist der Zubau an Photovoltaik bis November 2014 um 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken (1.953 MW installierte PV-Leistung in den vergangenen zwölf Monaten). Quelle: Bundesnetzagentur Der Beitrag Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt nur um 0,25 Prozent erschien zuerst auf Antaris Solar.
Zum 01. Februar wird die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom um 2,2 bis 2,5 % gekürzt. Für die Berechnung der Absenkung wird der Photovoltaik-Zubau von Juli bis Dezember 2012 herangezogen und auf ein Jahr hochgerechnet. Zum Beispiel wird für kleinere Ph
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