Elektromobilität

ARBEITSSICHERHEIT Elektromobilität Text: Uwe Czier | Foto (Header): © Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com Viele Bauhöfe setzen bei ihren Fahrzeugen und Maschinen auf elektrische Antriebe. Auch diese müssen natürlich regelmäßig überprüft und gewartet werden, wobei die Arbeiten im Hochvoltbereich stattfinden. Worauf muss man achten – und wer darf das überhaupt machen? Auszug aus: der bauhofLeiter Ausgabe August 2023 Jetzt Leser/-in werden INHALTE DES BEITRAGS Hochvoltkomponenten Ausbildung und Unterweisung Gewissenhaft vorgehen Elektromobilität hält zunehmend auch in den Bauhöfen Einzug. Dabei geht es nicht nur um Dienstfahrzeuge, sondern zunehmend auch um elektrisch betriebene Maschinen, beispielsweise Mäher, Bagger oder Krane. Für die Bauhöfe bedeutet dies eine neue Herausforderung, wenn die Fahrzeuge selbst gewartet und repariert werden sollen. Das betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die für den Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Da Arbeiten an Elektrofahrzeugen im sog. Hochvoltbereich ablaufen, müssen die jeweiligen Mitarbeiter zunächst entsprechend fortgebildet werden, soweit sie nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Arbeitsbereiche sind zudem um- oder auszurüsten, damit die Arbeiten sicher ausgeführt werden können. Praxistipp: Ladesäulen Ladesäulen müssen mindestens einmal jährlich gewartet werden. Die Pflicht dazu liegt beim Betreiber, also in der Regel der Gemeinde, die den Bauhof unterhält. Aufgrund der hohen Gefährdungslage ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die Wartung durch eigene Mitarbeiter oder eine Spezialfirma erfolgen sollte, die bei Defekten grundsätzlich für entstandene Schäden haften muss. An der Ladesäule sollte eine Betriebsanweisung angebracht werden, die insbesondere Regeln für Störungen enthält, v.a. für den Fall, dass die Ladesäule beim Ladevorgang heiß wird. Wichtig ist dabei, dass der Ladevorgang bei Störungen oder entsprechenden Hinweisen unverzüglich abgebrochen und die Ladesäule außer Dienst genommen wird. Der Verantwortliche ist unmittelbar zu informieren. Für die Lagerung von ausgebauten Batterien sind die Hinweise des Herstellers zu beachten. Hochvoltkomponenten Im Allgemeinen beinhaltet das Antriebssystem eines Hybrid- oder Elektrofahrzeugs die folgenden Hochvoltkomponenten, also stromführenden oder unter Strom stehenden Komponenten: HV-Batterie HV-Kabelstrang Inverter, der Gleichspannung in Wechselspannung umwandelt Generator Elektromotor Gleichspannungswandler Netzteil Netzstecker elektrischer Kompressor bei Klimaanlage Begriffserklärung Hochvolt (HV) umfasst Spannungen zwischen 60 und 1.500 V bei Gleichspannung (DC) und zwischen 30 und 1.000 V bei Wechselspannung (AC) in der Fahrzeugtechnik, besonders in der Hybrid- und Brennstoffzellentechnologie sowie bei batterieelektrischen Fahrzeugen. HV-Komponenten stellen in Fahrzeugen eine Spannung gemäß der Definition „Hochvolt“ bereit oder werden mit dieser Spannung betrieben. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind insbesondere Personen- und Lastkraftwagen, Omnibusse, Anhängefahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Bagger, Lader, gleislose Erdbaugeräte, Mobilkrane, Flurförderzeuge und Zweiräder. Nicht darunter fallen elektrisch betriebene Werkzeuge Hochvoltkomponenten sind durch orangefarbene Kabel und/oder Aufkleber mit dem Hinweis auf Hochvolt erkennbar. Voraussetzungen für die Arbeiten an Elektrofahrzeugen ist, dass eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung besteht. Soweit der Bauhof über keine geeignete Fachkraft verfügt, die die Gefährdungsbeurteilung erstellen kann, muss sie durch eine externe Fachkraft erstellt werden, beispielsweise ein geeignetes Ingenieurbüro. Ausbildung und Unterweisung Arbeiten an Elektrofahrzeugen dürfen nur von qualifizierten Personen ausgeführt werden. Da es sich um eine relativ neue Qualifikation handelt, müssen selbst ausgebildete Kfz-Handwerker die Zusatzqualifikation erwerben. Die notwendigen Kenntnisse hat grundsätzlich, wer in den letzten Jahren einen Gesellenabschluss erworben oder die Meisterprüfung in einem fahrzeugbezogenen technischen Beruf abgelegt hat. Für alle anderen bieten Hersteller und das Kfz-Gewerbe entsprechende Fortbildungen an. Auskünfte erteilt die Kfz-Innung. Auch wenn die entsprechende Aus- oder Fortbildung vorliegt, muss regelmäßig eine Unterweisung erfolgen, die nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch nach der betrieblichen Erfahrung notwendig ist: um Gefahren bewusst zu machen und eine nachlässige Routine zu verhindern. Gewissenhaft vorgehen Vor Arbeiten an Elektrofahrzeugen ist eine Sichtkontrolle der HV-Komponenten auf äußerlich erkennbare Schäden nötig. Danach ist der Arbeitsbereich für elektrotechnische Arbeiten zu kennzeichnen und abzusichern, um zu vermeiden, dass Unbefugte den Bereich betreten. Sobald direkt am HV-System oder an den einzelnen HV-Komponenten gearbeitet wird, sind folgende Sicherheitsregeln zu beachten, um den spannungsfreien Zustand vor und während der Arbeiten herzustellen und zu gewährleisten: Freischalten bzw. Spannungsfreiheit herstellen. Darauf wird mit einem besonderen Schild hingewiesen. Absichern gegen versehentliches Wiedereinschalten Prüfen, ob die Anlage oder einzelne Komponenten spannungsfrei sind. In der Regel lässt sich die Spannungsfreiheit erst ca. zehn bis 15 Minuten nach dem Abschalten feststellen! Bei abgeschalteter HV-Spannung kann eine Restladung vorhanden sein! Deshalb ist immer mit Schutzausrüstung zu arbeiten. Hinweis: Bis zum Nachweis der Spannungsfreiheit gilt das System als unter Spannung stehend. Bei Arbeiten an Elektrofahrzeugen gibt es keine besonderen Vorschriften für die Persönliche Schutzausrüstung. Es gelten also die allgemeinen Regeln für Arbeiten mit Elektrizität. Insbesondere müssen bei Arbeiten an stromführenden Teilen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. Der Arbeitsbereich ist mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen, damit Unbefugte erkennen, dass mit Gefahren durch elektrischen Strom zu rechnen ist. Der Autor Uwe Czier ist bei der Stadtverwaltung Stuttgart in unterschiedlichen Funktionen in den Bereichen Öffentliche Sicherheit, Straßenrecht und allgemeine Verwaltung tätig. Er ist nebenberuflich in der Erwachsenenbildung und journalistisch tätig. JETZT ABONNEMENT ANFORDERN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN: der bauhofLeiterDas Fachmagazin für den kommunalen Bauhof JETZT BESTELLEN The post Elektromobilität appeared first on bauhof-leiter.de.

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