Elternzeit Zustimmungserfordernis im Zweijahreszeitraum

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber die Elternzeit schriftlich zu verlangen. Dabei hat er zu erklären, für welche Zeiten er „innerhalb von zwei Jahren“ Elternzeit in Anspruch nimmt. Bei dieser Inanspruchnahme der Elternzeit muss der Arbeitnehmer mindestens den Zweijahreszeitraum abdecken.  Bleibt die in Anspruch genommene Elternzeit hinter diesem Zeitraum zurück, kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung dieser Elternzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erreichen. Zustimmungsfrei ist die Verlängerung nur, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann, § 16 Abs. 3 Satz 4 BEEG. Der Neunte Senat hat mit Urteil vom 18. Oktober 2011 (- 9 AZR 315/10 -) entschieden, dass die siebenwöchige Anmeldefrist nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht für das Verlängerungsbegehren nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG gilt. Das folgt schon aus dem Wortlaut der Regelungen. Bei der Entscheidung des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG, ob er der Verlängerung der Elternzeit zustimmt, muss er entsprechend § 315 Abs. 1 BGB billiges Ermessen wahren. Dabei hat er die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abzuwägen und die beiderseitigen Interessen der Arbeitsvertragsparteien angemessen zu berücksichtigen.

zum Artikel gehen

In Elternzeit gehen, adessi bleiben

Elternzeit bedeutet nicht gleich den Job zu vergessen. Man kann auf dem Laufenden bleiben und im Gedächtnis der Kolleginnen und Kollegen. So kann der Wiedereinstieg nach der Elternzeit leichter fallen. In meinem Blog-Beitrag zeige ich euch, dass es auch a

zum Artikel gehen

Elternzeit im Lebenslauf: Vergiss die Karrieretipps und lebe Dein Leben

Immer wieder stolpere ich über Karriere- und Bewerbungstipps, wie vor allem Frauen mit einer Elternzeit im Lebenslauf umgehen sollten – oft im Zusammenhang mit dem Begriff „Karriereknick“. Der Tenor ist, die Elternzeit müsse „richtig in Szene gesetzt“ und

zum Artikel gehen

Von Vollzeit-Mutter zu Vollzeit-Mitarbeitenden – der Wiedereinstieg nach der Elternzeit in 100-Prozent-Beschäftigung

Der Wechsel von der Elternzeit zurück in den Job ist für viele junge Mütter eine herausfordernde Zeit. Wenn dies bereits nach einigen Monaten ansteht und eine Rückkehr in Vollzeit geplant ist, gibt es so einige Sorgen, die einen begleiten. In meinem Blog-

zum Artikel gehen

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz Teil 2

Teil 2: Die Darlegungs- und Beweislast weitere Beendigungsvorschriften Darlegungs- und Beweislast Für den Arbeitnehmer oftmals schwierig ist jedoch darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, auf welchen Gründen die Kündigung tatsächlich beruht und dass

zum Artikel gehen

Willkommen zurück

Eleni Irakleous ist als Chorleiterin zum Berliner Mädchenchor zurückgekehrt. Im Team mit Frederik Botthof, Carolin Frank und Patrizia von Palubitzki unterrichtet sie im Vorchor und im Aufbauchor. Die Freude der kleinen Chorsängerinnen war groß, als Eleni

zum Artikel gehen