Aufgrund der Zustimmung des Bundesrates gilt eine neue Gesetzesänderung. Hierbei wird in Zukunft Selbständigen, die freiwillig versichert sind, mehr Zeit für das Einreichen der Steuerunterlagen bei der Krankenkasse eingeräumt. Außerdem müssen Krankenkassen die Beiträge rückwirkend senken, wenn bei fehlenden Steuerunterlagen der Höchstsatz von 800 € verlangt wurde. Bisher galt eine Frist von drei Jahren, bei der der Versicherte sein Einkommen vorläufig anhand des Einkommenssteuerbescheides vom Vorjahr angeben musste. Wurde diese Frist nicht eingehalten, ermittelten die Krankenkassen das Einkommen anhand der Beitragsbemessungsgrenze mit einem monatlichen Höchstsatz von 800 statt 200 €. Auch Nachzahlungen von bis zu 8.000 € Euro wurden eingefordert. Mit der Gesetzesänderung können Kleinselbständige, die die Frist nicht eingehalten haben, den Höchstsatz jetzt rückwirkend herabsetzen lassen. „Wir begrüßen diesen Schritt, da gerade Klein- und Soloselbständige aufgrund dieser Forderungen unnötig finanziell belastet wurden. Wir sind der Meinung, dass es noch viele Möglichkeiten gibt, die KMU‘s schnell und unbürokratisch zu entlasten. Es gilt nun auch für große Entlastungen, gerade in den Bereichen Steuern und Bürokratie, zu sorgen“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. Quelle: Deutsches Handwerksblatt Der Beitrag Entlastung von Selbständigen erschien zuerst auf Bund der Selbständigen.
Das Jahr 2024 fängt für viele Selbständige verhalten an. So berichten Selbständige im Januar von zu wenig Aufträgen. 47,9 Prozent sind es zu Beginn des Jahres, nach 45,3 Prozent im Oktober. Dies geht aus der aktuellen ifo-Befragung für dieses Segment (Jim
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Die Berufsschullehrerverbände erwarten jetzt von der neuen Landesregierung in Niedersachsen ein deutliches Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung. Deswegen erfolgte auch erstmalig der Schulterschluss in Form einer gemeinsamen Stellungnahme aller an
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