Eine Entnahme des betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs erfolgt vielfach nach Ende der steuerlichen Abschreibung, spätestens also nach sechs Jahren.
Die unentgeltliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.
zum Artikel gehenTeil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen.
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zum Artikel gehenBildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?
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