Stirbt ein Familienmitglied bleibt nicht allzu viel Zeit zum Trauern, da sich die Angehörigen um allerlei bürokratische Aufgaben und finanzielle Fragen kümmern müssen. Unter anderem muss auch die Entscheidung getroffen werden, ob eventuell eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll. Liegt seitens des Verstorbenen ein Testament vor, so muss dieses umgehend dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Alles andere wäre strafbar. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge: Zuerst sind die Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder und Enkelkinder an der Reihe. Fakt ist: Nicht mit jeder Erbschaft geht Reichtum einher. So kann nämlich der Nachlass überschuldet sein und die Schulden auf die Erben übergehen. Diese Tatsache ist vielen Hinterbliebenen jedoch nicht bewusst, und nicht wenige Erben haben sich bereits mit dem Annehmen ihres Erben selbst überschuldet.
Dr. Stefan Landzettel und Dr. Rainer Wieland referieren zum Thema: Was Sie über Erben und Vererben wissen sollten Ort: Seminarraum Engel-Apotheke, Rheinstr. 3-5, Darmstadt Zeit: 20.11.2019, 18.00 Uhr Der Beitrag Was Sie über Erben und Vererben wisse
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