Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt.
Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht
zum Artikel gehenGleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden
zum Artikel gehenWie höhere Erbschaft- und Schenkungsteuern infolge der hohen Immobilienbewertung mit höheren Freibeträgen abgefedert werden sollen
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zum Artikel gehenDie Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben 2016 unverändert.
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