Berlin/Stuttgart, 7. Februar 2024 (NA): Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 7. Februar 2024 sieben Falschaussagen über Waldorfschulen untersagt. Gegenstand war der Beitrag „Esoterik an Waldorfschulen: Falscher Filz“ von Nora Imlau, der auf ZEIT online am 23. November 2022 erschienen war.Gegen mehrere falsche Tatsachenbehauptungen setzte sich der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) zur Wehr – und erhielt jetzt in vielen Fällen recht. Eine der Falschaussagen war bereits in erster Instanz von ZEIT online anerkannt worden.Besonderes Augenmerk legten die Richter bereits in der Verhandlung auf den Vorwurf, dass Waldorfschulen ein „ausgewachsenes Gewaltproblem“ hätten. Als Beleg dafür wurde aus einem Buch aus den 1950er Jahren zitiert, das angeblich bei der Waldorflehrkräfteausbildung zum Einsatz gekommen sei und behauptet, dass darin körperliche Züchtigungen befürwortet würden. Tatsächlich stellte das Gericht aber fest, dass in diesem Buch körperliche Züchtigung vollständig abgelehnt wird und das Zitat im beanstandeten Artikel durch – bewusste – Weglassungen in sein Gegenteil verkehrt wurde.„Fundierte Kritik ist uns willkommen – wer unsere Aktivitäten der letzten Jahre verfolgt, wird dies feststellen können,“ führt Nele Auschra, Vorstand und Sprecherin des BdFWS aus. „Falsche Tatsachenbehauptungen weisen wir jedoch zurück, wenn nötig auch in einer juristischen Auseinandersetzung“.Der BdFWS geht davon aus, dass mit diesem Urteil weitere, ähnlich gelagerte Falschaussagen nicht mehr verbreitet werden. Und dass die Berichterstattung über Waldorfschulen zukünftig nicht mehr auf Desinformation setzt – sondern auf fundierte Recherche.Zur Mitteilung des OLG Stuttgart
Gegenstand der Verhandlung war ein Artikel einer Autorin von Erziehungsratgebern, Nora Imlau, auf ZEIT online vom November 2022, in dem der BdFWS zahlreiche unwahre Behauptungen über Waldorfschulen festgestellt und deren Unterlassung beantragt hat. Im am
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