Haben Sie auch ein Erinnerungsschreiben von Ihrem Finanzamt zur Übermittlung der Feststellungserklärung zur Grundsteuer erhalten? Damit sind Sie nicht allein. Laut aktuellem Stand fehlen in Deutschland noch tausende Übermittlungen. Sollten Eigentümer nach Erhalt des Erinnerungsschreibens auch weiterhin nicht reagieren, sehen Finanzämter folgende drei Schritte vor: 1. Verspätungszuschlag: liegt bei ca. 25 € pro Monat. Dieser Zuschlag wird nicht automatisch festgesetzt, sondern liegt immer im Ermessen des Finanzamtes und kann somit gegebenenfalls auch höher ausfallen. 2. Zwangsgeld: Im nächsten Schritt droht Ihnen zusätzlich zum Verspätungszuschlage ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 €. 3. Schätzung: Sofern auch weiterhin keine Rückmeldung vorliegt, erstellt das Finanzamt eine Schätzung. In der Praxis fällt eine Schätzung eher selten zugunsten des Steuerzahlers aus. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie beispielsweise ab 2025 eigentlich 205 € Grundsteuer zahlen müssten, aber laut Schätzungen nun 600 € pro Jahr. Vermeiden Sie einen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder eine Schätzung und übermitteln Sie Ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer jetzt oder sprechen Sie uns an, um Sie zu unterstützen. (Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH)
Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Das haben die Finanzminister der Länder am 13. Oktober 2022 beschlossen. Für diejenigen Grundstückseigentümer, die bisher die Erklärung noch nicht
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