Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bislang erfolgte die Bemessung der Grundsteuer in den alten Bundesländern nach Einheitswerten, die anhand der Wertverhältnisse vom 01.01.1964 (!) ermittelt wurden. Bei der Einheitsbewertung für die neuen Bundesländer wurde sogar noch weiter zurückgegangen: hier sind die Wertverhältnisse vom 01.01.1935 einschlägig. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seit dem 01.01.2002 mit dem Gleichheitssatz unvereinbar. Der Gesetzgeber wurde nun aufgefordert, bis spätestens zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zur Neuregelung dürfen die bisherigen (verfassungswidrigen) Vorschriften weiter angewendet werden. Der Beitrag Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig – Neuregelung folgt! erschien zuerst auf Abraham und Löhr Steuerberatung.
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, für das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer gestimmt. Die Grundgesetzänderung in den Artikeln 72, 105 und 125b wurde mit der be
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zum Artikel gehenDie Grundsteuer gehört zu den ältesten direkten Steuern und wurde ursprünglich als kirchlicher und grundherrlicher Grundzehnt und Grundzins eingetrieben. Nun steht eine Herkulesaufgabe an: die Grundsteuerreform. Für die ab 2025 neu zu berechnende Grundst
zum Artikel gehenBeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
zum Artikel gehenNach dem verherenden Orkan in Krefeld vom 30.03.22, musste das Freibad in Bockum geschlossen werden. Der Grund waren viele Astausbrüche in den Kronen. Betroffen waren Bäumen an und auf den Liegewiesen. Ausgerechnet zur Ferienzeit und schönem Wetter.. De
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