Ein späterer Mandant erhielt einen Brief von der Polizei Berlin wegen des Vorwurfs der Beleidigung (Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren). Er soll bei einem Streit um einen Parkplatz zu einer Frau gesagt haben, sie sei ein blödes Stück Scheiße. Rechtsanwalt Pohl besprach die Angelegenheit mit seinem Mandanten, der den Vorwurf bestritt. Er habe das so nicht gesagt. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht und beantragte erfolgreich einen Strafbefehl. Dagegen legte die Verteidigung Einspruch ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Auch nach kritischer Befragung der Zeugin war klar, daß das Gericht ihr glauben würde. Rechtsanwalt Pohl konnte aber noch erreichen, daß das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Das kostete zwar Geld, aber führte nicht zu einer Eintragung im Zentralregister.
Immer wieder kommen Mandanten in unsere Strafrechtskanzlei, denen der strafrechtliche Vorwurf der Beleidigung (auf sexueller Grundlage) oder der sexuellen Belästigung gemacht wird, weil sie Upskirting betrieben haben sollen. Upskirting ist das heimlic
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zum Artikel gehenMannheim Am Sonntagnachmittag zwischen 15:00 Uhr und 16:30 Uhr war auf dem Mannheimer Markplatz eine Versammlung unter dem Titel sofortige Remigration islamischer Straftäter angemeldet. In der Spitze nahmen hier rund 150 Personen teil. Zwischen 14:30 Uhr
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