Präambel In der DGSv haben sich Supervisorinnen und Supervisoren zusammengeschlossen, um ihre beruflichen und fachlichen Interessen gemeinsam zu vertreten und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet die Diskussion und Verständigung über gemeinsame Ziele, Werte und fachliche Fragen. DGSv-Supervisorinnen und Supervisoren begegnen jedem Menschen mit Respekt, unabhängig von dessen Herkunft, Weltanschauung und Lebensgestaltung. Sie achten die Unantastbarkeit und den Schutz der Würde jedes Einzelnen. Das berufliche Handeln in der Supervision basiert auf Fachlichkeit sowie auf ethischen und wissenschaftlichen Grundlagen. Supervisorisches Handeln bewegt sich im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft. Die Basis für das supervisorische Handeln der Mitglieder der DGSv sind die berufsethischen Standards und kollektiven Leitlinien. Supervisorinnen und Supervisoren der DGSv verpflichten sich dieser Basis. Die Ethischen Leitlinien enthalten die Überzeugungen der Supervisorinnen/Supervisoren, die Ausdruck finden im Verhalten gegenüber ihren Supervisandinnen/Supervisanden, sowie im Respekt vor allen beteiligten Personen. Das Auftreten gegenüber Kolleginnen/Kollegen und den Auftraggeberinnen/Auftraggebern sowie in der Öf- fentlichkeit ist an den ethischen Leitlinien ausgerichtet. Berufsethische Standards und kollektive Leitlinien die- nen dazu, Supervisorinnen und Supervisoren für ethische Probleme ihrer Arbeit zu sensibilisieren. Die ethi- schen Leitlinien ermutigen, das eigene berufliche Handeln kritisch zu prüfen und Reflexion sowie Fortbildung zur Grundlage der Arbeit zu machen. Dafür geben die ethischen Leitlinien Orientierung. Sie bieten Schutz vor eigenen übersteigerten Vorstellungen und überzogenen Erwartungen der Klienten oder Kunden. Ferner be- nennen sie die Grundlagen, auf denen die Arbeit der Ethik-Kommission beruht und stehen dafür, in der Aus- bildung Elemente berufsethischen Handelns zu vermitteln und zu einer entsprechenden Praxis anzuhalten. Um die in den ethischen Leitlinien genannten Ziele zu erreichen, bestätigen und unterstützen die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching die folgenden Ausführungen. Supervisorisches Selbstverständnis Supervision ist ein Beratungsverfahren, das sich auf Abläufe und Fragen bei der beruflichen Arbeit bezieht, auf Probleme der darin involvierten Menschen und auf ihre Beziehungen. Sie dient gleichermaßen der Emanzipa- tion als auch der Bindung, der Ermöglichung neuer Sichtweisen und der persönlich-professionellen Weiter- entwicklung von Einzelnen, Gruppen, Teams und Organisationen. Dabei werden verschiedene Dimensionen einbezogen: Person, Beruflicher Auftrag und Rolle, Organisation, Zusammenarbeit und Abgrenzung, Rahmenbedingungen, Gesellschaftliche Bezüge. Trotz der Vielfältigkeit und Komplexität der Aspekte ist Supervision eine Form der Beratung neben anderen – ergänzenden und/oder konkurrierenden – Verfahren. So werden Grenzen u.a. zu psychotherapeutischen Pro- zessen, zur Organisationsentwicklung, Unternehmensberatung, Mediation, Moderation, Unterricht und Selbst- erfahrung gewahrt, auch wenn Kolleginnen und Kollegen über Mehrfachqualifikationen verfügen. In der allgemeinen Ausübung der Beratungstätigkeit arbeiten Supervisorinnen und Supervisoren häufig allein. Sie achten daher in ihrer Berufsausübung besonders auf ihre Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Eigenver- antwortung. Sie verpflichten sich dem Gemeinwohl. Sie reflektieren bei jeder Anfrage selbstkritisch, ob die eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Bedingungen in diesem Fall sinnvoll einzusetzen sind. Sie gestalten ihr Vorgehen gegenüber Auftraggebern, Supervisandinnen und Supervisanden transparent. In der praktischen Arbeit stehen Offenheit und Verschwiegenheit in einer Spannung zueinander. Dies wird bei Kontraktabschluss, im daraus resultierenden Beratungsprozess und der Auswertung angemessen berücksich- tigt. In der Praxis, Ausbildung und Forschung bedeutet dies: die menschliche und fachliche Qualität von Bera- tungs-, Ausbildungs- und Forschungsprojekten hat Vorrang vor ökonomischen Interessen. Daher verbietet sich auch die Übernahme von Aufträgen totalitärer, sexistischer, fremdenfeindlicher oder ras- sistischer Organisationen von selbst. Supervisorisches Handeln DGSv-Supervisorinnen und Supervisoren tragen die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf ihre Klientensysteme und messen der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung Anderer eine hohe Bedeutung zu. Sie verhalten sich so, dass vorhersagbarer und vermeidbarer Schaden verhindert wird. Supervisorinnen und Supervisoren gehen die Selbstverpflichtung ein, sich auf jene supervisorische Leistung zu beschränken, die vereinbart wurde und in der eigenen Kompetenz liegt. In der Supervision wird auf eine möglichst klare Abgrenzung zu anderen Beratungsdisziplinen geachtet. Die Supervisorinnen und Supervisoren pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vertrauensver- hältnis, das aus den direkten oder indirekten beruflichen Beziehungen entsteht. Jede Vorteilsnahme und jeder Missbrauch – ob zu Gunsten wirtschaftlicher, sozialer, sexueller oder anderer persönlicher Interessen – wird eindeutig abgelehnt. Die Mitglieder der DGSv achten darauf, dass sie zum System ihrer Klientinnen/Klienten und Kunden genügend Distanz haben. Sie respektieren den Persönlichkeitsschutz und verpflichten sich insbesondere zum verantwortungsvollen Umgang mit Macht und Abhängigkeit. Kollegiales Verhalten Die Mitglieder der DGSv verpflichten sich zu kollegialer Kooperation und kollegialem Verhalten. Die Zusam- menarbeit und Konfliktbewältigung entspricht den Prinzipien der gegenseitigen Achtung und Offenheit. Konkurrenz wird dadurch nicht ausgeschlossen, aber Loyalität, Toleranz und Kooperation gewahrt. Die Akzeptanz persönlicher und fachlicher Andersartigkeit ist eine Grundlage von Kollegialität. Mitglieder tre- ten untereinander in geschäftliche Beziehungen, die vertraglich abgesichert werden. Kollegiale Beziehungen sind hierdurch geschützt. Mitgliedschaft im Berufsverband Die Ziele der DGSv sind in der Satzung und in Publikationen des Verbandes veröffentlicht. Die Mitglieder der DGSv verpflichten sich – entsprechend der entwickelten Qualitätsstandards – zu regelmäßiger Fortbildung und Kontrolle ihres beruflichen Handelns. Die Mitgliedschaft im Berufs- und Fachverband DGSv erfordert bei Mitgliedschaft in verschiedenen, anderen Verbänden Loyalität gegenüber der DGSv. Selbstverpflichtung Ethische Leitlinien leben von einer ständigen Diskussion durch die Mitglieder der DGSv und der Orientierung daran. Die Funktionsträger des Berufs- und Fachverbandes Supervision tragen Sorge, dass die berufsethi- schen Diskurse unter den Mitgliedern wachgehalten und die ethischen Standards vor dem Forum der Öffent- lichkeit erörtert werden. Die ethischen Leitlinien haben selbstverpflichtenden Charakter. Ihre Weiterentwicklung erfordert die Ausei- nandersetzung der Mitglieder der DGSv mit ihnen. Die Leitlinien haben mit dem 15.11.2003 Gültigkeit. Quelle: www.dgsv.de The post Ethische Richtlinien der DGSv appeared first on baurcoaching*.
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