1. Besteht zwischen den Eltern keine ausreichende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft und konnte eine solche auch trotz verschiedener Versuche in der Vergangenheit mittels professioneller Hilfe Dritter nicht hergestellt werden, scheidet nicht nur die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells aus. 2. Vielmehr kommt auch kein erweiterter Umgang in Betracht, der einen regelmäßigen Austausch und eine regelmäßige Abstimmung der [] Der Beitrag Familienrecht: Wechselmodell erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Sparla Haas.
Das Wechselmodell als Form der Umgangsregelung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Das heißt, das Kind verbringt nach der Trennung je eine Woche bei dem einen Elternteil und die nächsten Woche dann bei dem anderen Elternteil. Der Gesetzgeber ist aber
zum Artikel gehenAnordnung des Wechselmodells nur in Sorgerechtsverfahren möglich Seit einiger Zeit kann das Wechselmodell, bei dessen Anwendung das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei beiden Eltern hat,
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