FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 GEMEINDE BERNSTADT

– Rechenschaftsbericht / Feststellung Rechnungsergebnis – Beratung und Beschlussfassung Die Haushaltssatzung 2019 wurde vom Gemeinderat am 29. Januar 2018 verabschiedet. Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung unter Berücksichtigung der besonderen Gemeinde haushaltsrechtlich Störungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 95 Abs. 2 GemO aus der Ergebnisrechnung, derFinanzrechnung und der Bilanz. Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen nach§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zuerläutern. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleich-zeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Beschluss/Information: Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bernstadt wird gemäß § 95 GemO i.V. mit§ 41 GemHVO festgestellt. Vorlage des Jahresabschlusses an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis. PDF-Dokument hier downloaden: Jahresabschluss-2019-1Herunterladen Der Beitrag FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 GEMEINDE BERNSTADT erschien zuerst auf Bernstadt | Alb-Donau-Kreis.

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FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2020 GEMEINDE BERNSTADT

– Rechenschaftsbericht / Feststellung Rechnungsergebnis – Beratung und Beschlussfassung Die Haushaltssatzung 2020 wurde vom Gemeinderat am 30. Januar 2020 verabschiedet. Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde

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BEKANNTMACHUNG DER SITZUNGEN DES GEMEINDE WAHLAUSCHUSSES DER GEMEINDE BERNSTADT ZUR KOMMUNALWAHL AM 09.06.2024

Die öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses finden an folgenden Terminen statt: Donnerstag, 28.03.2024 um 19.00 Uhrim Gemeindesaal am Burgplatz(Bürggasse 25, 89182 Bernstadt) T a g e s o r d n u n g : Einweisung des Gemeindewahlaussch

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AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN DER GEMEINDE BERNSTADT

Gemeinde-Bernstadt-Kleinklaeranlagen-BESCHLOSSENE-VERSION-Au-1Herunterladen Der Beitrag AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN DER GEMEINDE BERNSTADT erschien zuerst auf Bernstadt | Alb-Donau-Kreis.

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DANKESCHÖN

Im Namen der Gemeinde Bernstadt sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, bedanken wir uns herzlich bei allen kleinen und großen Helferinnen und Helfern welche am Samstag den, 16.03.24 bei der Müllralley mitgemacht haben und so fleißig Müll gesammelt haben.Wir

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FROHE OSTERN

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein schönes Osterfest! Oliver Sühring mit Team Gemeinde Bernstadt Der Beitrag FROHE OSTERN erschien zuerst auf Bernstadt | Alb-Donau-Kreis.

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