Firmengründung in Frankreich – Das sollten Sie wissen

Es gibt verschiedene Gründe, ein Unternehmen im Ausland zu gründen oder dort eine weitere Niederlassung aufzumachen: Man steigert seine Umsatzzahlen sowie den Bekanntheitsgrad, reduziert die Steuerlast und/oder hat einen besseren Zugang zu neuen Märkten. Firmengründungen in Frankreich sind mit relativ wenig bürokratischem Aufwand verbunden, weshalb viele nach einer Existenzgründung in diesem Land streben. Als Anwalt Frankreich möchte ich Ihnen erklären, auf was es bei einer Unternehmensgründung in diesem Staat ankommt. Firmengründung – Rechtsform wählen Französische Kapitalgesellschaftsformen Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.): Gesellschaft mit beschränkter Haftung Société anonyme (S.A.): Aktiengesellschaft (AG) Société par actions simplifiée (S.A.S.): vereinfachte Aktiengesellschaft Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (E.U.R.L.): Einmann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Entrepreneur individuel à responsabilité limitée (E.I.R.L.): Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung Französische Personengesellschaftsformen Société en commandite simple (SCS): Kommanditgesellschaft (KG) Société en nom collectif (SNC): offene Handelsgesellschaft (oHG) Société civile: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft Société en commandite par actions (SCA): Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Europäischen Union Societas Europaea (SE): Europäische Aktiengesellschaft. Erste Anlaufstelle bei der Firmengründung Wenn Sie in Frankreich ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie beim „Centres de Formalités des Entreprises“, kurz CFE, der französischen Industrie- und Handelskammern das Unternehmen anmelden. Die Mitarbeiter stehen für alle Fragen rund um die Firmengründung zur Verfügung und können Sie an weitere Anlaufstellen verweisen oder Sie über notwendige Unterlagen aufklären. Benötigte Genehmigungen Im Grunde kann jeder in Frankreich eine Firma gründen. Man unterscheidet dabei jedoch zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben. Eine staatliche Genehmigung zur Eröffnung benötigen folgende Unternehmen: Reisegewerbe Transportgewerbe Versicherungs- und Immobiliengewerbe Zeitarbeitsfirmen Gewerbe, die mit Arzneimitteln oder alkoholischen Getränken handeln Die staatliche Genehmigung heißt in Frankreich „Licence“ oder „Carte Professionelle“. Nach eingehender Prüfung erhält das Unternehmen diese Erlaubnis – oder auch nicht. Handwerker sind von dieser speziellen Erlaubnis ausgenommen, müssen jedoch an einer Unterweisung der französischen Handwerkskammer teilnehmen, um Ihr Gewerbe eröffnen zu dürfen. Anwälte und Wirtschaftsprüfer bei der Firmengründung Im Gegensatz zu Deutschland muss bei der französischen Firmengründung kein Notar hinzugezogen werden. Um die Gründungsformalitäten kümmern sich dafür spezialisierte Anwälte. Je nach Rechtsform ist auch die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers ‘’Commissaire aux comptes’’ verpflichtend – entweder direkt nach der Firmengründung oder wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten wurden. Förderprogramme für neue Unternehmen Kleine und mittelständige Betriebe haben in Frankreich die Chance gefördert zu werden. Viele Regionen und Gemeinden bieten eigene Programme und teilweise auch Steuererleichterungen oder -befreiungen an. Es gibt aber auch Förderprogramme auf nationaler Ebene: Die nationale Förderbank ,,BPIFrance’’ vergibt Kredite an den Mittelstand zu günstigen Konditionen. Die ,,Agence Francaise pour les investissements internationaux’’ unterstützt ausländische Unternehmen. Die ,,Délégation interministérielle à l’aménagement du territoire et à l’attractivité régionale’’ (DATAR) ist für die nationale Investitionsförderung zuständig. Firmengründung in Frankreich – ähnlich wie in Deutschland Die Firmengründung in Frankreich unterscheidet sich nicht wesentlich von jener in Deutschland. Man muss sein Gewerbe ebenso anmelden. Durch die Teilnahme an Förderprogrammen spart man bares Geld, was neuen Unternehmen, die sich erst etablieren müssen, besonders zu Gute kommt. © goodluz stock.adobe.com Der Beitrag Firmengründung in Frankreich – Das sollten Sie wissen erschien zuerst auf Anwalt Frankreich.

zum Artikel gehen

Anwalt Frankreich Arbeitsrecht Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich

Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich: Neue Regeln seit 30.7.2020 The post Anwalt Frankreich Arbeitsrecht | Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich appeared first on Blog der Kanzlei P&G.

zum Artikel gehen

Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in Frankreich

Verlegung eines Gesellschaftssitzes nach französischem Recht The post Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht | Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in Frankreich appeared first on Blog der Kanzlei P&G.

zum Artikel gehen

HultaHaus Ball (Frankreich)

Gebaut von der Bayern Block GmbH Bauweise:Hulta-Katiablockwand mit HolzfassadeGeschosse: 2-geschossigDach: Satteldach   Holzhaus in Hulta-Bauweise Ball (Bayern Block GmbH Frankreich) Holzhaus in Hulta-Bauweise Ball (Bayern Block GmbH Frankreich) Der

zum Artikel gehen

Frankreich lädt ein!

The post Frankreich lädt ein! first appeared on AF-Reisen.

zum Artikel gehen

Handelsvertreter in Frankreich: Die Absichtserklärung, bei Beendigung des Handelsvertretervertrages Schadensersatzansprüche geltend zu machen, unterliegt keinen besonderen Formvorschriften

Frankreich: Beendigung des Handelsvertretervertrages - Anspruch des Handelsvertreters auf Entschädigung The post Handelsvertreter in Frankreich: Die Absichtserklärung, bei Beendigung des Handelsvertretervertrages Schadensersatzansprüche geltend zu machen,

zum Artikel gehen