Viele Arbeitgeber lassen ihren Arbeitnehmern bestimmte Leistungen oder Annehmlichkeiten unentgeltlich zukommen.
Gewährt der Arbeitgeber bzw. in seinem Auftrag ein Dritter dem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, erhält der Arbeitnehmer Zinsvorteile.
zum Artikel gehenAls Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden.
zum Artikel gehenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch Arbeiten am Wochenende den Steuerabzug von € 1.250,00 sichern.
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