Flachdachgeländer: Sicherung von Dachrändern und anderen gefährlichen Absturzkanten

Sicherheitsgeländer sind der erste Schritt zu einem sicheren Flachdach. Sie bieten Kollektivschutz, das heißt, sie schützen grundsätzlich jede Person, die sich auf dem Dach bewegt. Sie haben die Wahl zwischen freistehenden Dachgeländern und festmontierten Modellen. Die Dachexperten der amh steht Ihnen in jedem Fall als kompetenter Fachberater zur Seite. Auf Flachdächern finden immer mehr technische Vorrichtungen ihren Platz: Lüftungs- und Klimaanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Photovoltaik, Blitzschutz und noch viel mehr. Damit diese Technik über Jahre hinweg zuverlässig ihren Dienst verrichtet, muss sie regelmäßig gewartet, repariert und gepflegt werden. Dachbegehungen durch Monteure und andere Höhenarbeiter gehören deshalb zur Verwaltung von Gebäuden einfach dazu. Jedoch dürfen Eigentümer und Verwalter trotz aller Routine nicht vergessen: Das Arbeiten auf Flachdächern ist gefährlich und die Gefahr eines Absturzes aus höchster Höhe immer vorhanden. Gebäudeinhaber sind deshalb verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz auf dem Dach zu sorgen und auf diese Weise das Risiko von Berufsunfällen einzudämmen. Wann und wo sollten Dachgeländer aufgestellt werden? Wenn es um Absturzsicherung auf dem Flachdach geht, schreibt das Gesetzt vor, Kollektivschutz gegenüber dem Individualschutz vorzuziehen. Kollektivschutz bietet allen Personen hohe Sicherheit, die sich in absturzgefährdeten Bereichen aufhalten, ohne dass sich diese individuell schützen müssen, zum Beispiel durch eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Ein Geländer ist die weitverbreitetste Form des Kollektivschutzes. Geländer verhindern, dass Personen überhaupt an die Absturzkante gelangen. An Dachkanten von Flachdächern – zum Beispiel auf Büro- und Industriegebäuden oder Produktionshallen – gehören Dachgeländer zu den Absturzsicherungen einfach dazu. Wie sie aussehen und wo sie aufgestellt werden müssen, schreiben unter anderem die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung vor. Als potentiell gefährliche Bereiche gelten alle Art von Absturzkanten auf Dächern und in Gebäuden, zum Beispiel an Treppen, Fenstern, Lichtkuppeln und Schornsteinen. Ein Schutzgeländer ist in der Regel aus Alu gefertigt und muss laut DIN-Norm EN 13374 eine Höhe von mindestens 100 Zentimetern haben. Die DIN EN 13374 unterscheidet drei temproräre Dachgeländer-Klassen: Geländerklasse A: Für Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 10°. Das Geländer besteht aus einem Geländerholm, einem Zwischenholm und einem Bordbrett. Geländerklasse B: Für Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 30°. Das Geländer besteht aus einem Geländerholm, drei Zwischenholmen und einem Bordbrett. Geländerklasse C: Für Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 30° und 45°. Freistehende Flachdachgeländer: höchster Schutz ohne Dachdurchdringung Der Unversehrtheit der Dachoberfläche kommt höchste Bedeutung zu. Ist sie undicht, dringen Kälte und Nässe durch das Dach, die wiederum zu Gebäudeschäden führen. Aus diesem Grund sind freistehende Dachgeländer, die aufgestellt werden können, ohne das Dach dafür durchdringen zu müssen, äußerst beliebt. Aufwändige Arbeiten bei der Montage wie Schweißen, Bohren, Schrauben etc., um Verankerungen zu setzen, bleiben den Monteuren der Absturzsicherungen erspart. Die Dachmembran bleibt unbeschädigt und muss hinterher nicht nachgedichtet oder repariert werden. Für den Gebäudeinhaber bedeutet das vor allem geringere Kosten. Darüber hinaus bieten freistehende Geländersysteme den Vorteil, dass sie verhältnismäßig schnell auf- und wieder abgebaut werden können, sodass sie sich auch für einen temporären Einsatz, zum Beispiel auf Baustellen, eignen. Außerdem handelt es sich meist um modulare Systeme, die eine flexible Umbauung von verwinkelten Dachbereichen erlauben. Selbst stark bebaute Flachdächer können mit einem solchen Kollektivschutz dauert gesichert werden. Sie finden auf unterschiedlichen Dachoberflächen und unterschiedlichen Neigungswinkeln Verwendung. Und das Beste: Fachmännisch montiert, sind freistehende Geländer letztendlich so stabil und zuverlässig wie festmontierte. Absolut rechtssicher: das freistehende Flachdachgeländer von amh Das nach DIN-Norm 13374 zertifizierte Dachgeländersystem aus Alu von amh ist speziell auf die Anforderungen eines Flachdachs zugeschnitten. Es leistet Ihnen fast auf jeder Dachoberfläche und bei einer Dachneigung von bis zu 10° treue Dienste. Die rechtlichen Anforderungen werden durch die freistehende Absturzsicherung im vollen Umfang erfüllt. Die Ausleger mit den Gegengewichten, die für den festen Stand der Absturzsicherung sorgen, sind gummiert und besonders flach gestaltet. Sie fügen sich auf dem Dach unauffällig ins Gesamtbild ein und sind keine Stolperfallen. Das amh Sicherheitsgeländer eignet sich für die Sicherung an Dachkanten sowie für die Umwehrung von Dachbebauungen und Lichtbändern. Durch die modulare und flexible Bauweise lassen sich leicht Rettungs- und Fluchtwege stellen sowie temporäre Arbeitsbereiche auf einem Flachdach definieren. Lassen Sie sich zu Kollektivschutz und anderen Absturzsicherungen beraten! Gebäudebetreiber, Eigentümer, Bauherren und Architekten sollten sich um die Arbeitssicherheit auf Flachdächern kümmern. Nur mit einem umfassenden Absturzsicherungskonzept lässt sich das Haftungsrisiko dauerhaft senken. Mit einem Flachdachgeländer von amh erfüllen Sie die Gesetze und Richtlinien der Berufsgenossenschaften und sorgen für sicheres Durchführen von Wartungs-, Sanierungs- und Inspektionsarbeiten auf dem Flachdach. Von Planung, über Montage bis Jahreskontrolle: amh übernimmt auf Wunsch sämtliche Dienstleistungen rund um Ihre Absturzsicherung. Alle Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (30) 93 95 36-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage! Der Beitrag Flachdachgeländer: Sicherung von Dachrändern und anderen gefährlichen Absturzkanten erschien zuerst auf amh Absturzsicherungen Berlin.

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