Fluggastrechte: Wer nicht fliegt, kann Geld zurückfordern

Entscheiden Passagier:innen von sich aus, einen Flug aus unterschiedlichen Gründen nicht anzutreten, können sie einen Teil des Ticketpreises zurückfordern. Denn die Steuern und Gebühren, die insbesondere bei billigen Flügen einen Großteil des Preises ausmachen, werden nur bei Antritt der Reise fällig. Doch unaufgefordert erstatten Airlines das Geld meist nicht zurück. Wie Flugreisende an ihr Geld The post Fluggastrechte: Wer nicht fliegt, kann Geld zurückfordern appeared first on Flightright DE.

zum Artikel gehen

Fluggastrechte: Doppelter Ersatzanspruch möglich

Bei Annullierung eines Fluges oder Nichtbeförderung können Flugreisende gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung in bestimmten Fällen einen doppelten Ersatzanspruch haben: Neben dem Anspruch auf Entschädigung kann gegebenenfalls gleichzeitig die Ti

zum Artikel gehen

Studie zeigt: Fluggäste lassen sich noch immer Millionen an Entschädigungszahlungen entgehen

Fast drei Viertel aller Fluggäste sind sich ihrer Fluggastrechte nicht oder nur teilweise bewusst Berlin, 25. Mai 2018 – Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ist nur jeder fünfte Befragte ausreichend über seine Fluggastrecht

zum Artikel gehen

Sommerferien: Termine, Fluggastrechte und Tipps gegen Langeweile

Das Wichtigste zum Thema Sommerferien Fluggastrechte Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen die Hochsaison des Reiseverkehrs an de

zum Artikel gehen

Streiks: Fluggastrechte bei verspäteten und annullierten Flügen

Welche Rechte haben Passagier:innen bei annullierten und verspäteten Flügen? Bei Annullierungen und Verspätungen von Flügen durch Streiks haben die Flugreisenden bestimmte Rechte. Je nach Ursache des Flugproblems können sie Anspruch auf Erstattung ihrer T

zum Artikel gehen

Missachtung der Fluggastrechte: Lufthansa erschwert Rückerstattungen und ignoriert Ansprüche

Bereits im Mai dieses Jahres ist die Lufthansa in die Kritik geraten, weil sich die deutsche Fluggesellschaft trotz Gerichtsurteil weigerte, Flugreisenden ihre rechtmäßige Entschädigung gemäß der EG 261 zurückzuzahlen. Von solchen rechtswidrigen Praktiken

zum Artikel gehen