FOCUS Ärztesiegel irreführend: Urteil des Landgerichts München

Das Magazin „FOCUS“ muss die Verleihung und Publizierung seiner Ärztesiegel Top Mediziner und FOCUS Empfehlung laut einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München unterlassen. Grund: Die Siegel sind für Verbraucher irreführend, da sie den Eindruck einer objektiven und sachgerechten Prüfung erwecken. Tatsächlich handelt es sich aber bei der Vergabe einer solchen Auszeichnung um ein Siegel, das gegen eine Lizenzgebühr erworben und für Marketingzwecke genutzt werden kann. Urteil gegen das FOCUS Ärztesiegel: Verstoß gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot So lautet der aktuell noch nicht für rechtskräftig befundene Vorwurf der 4. Kammer für Handelssachen gegenüber dem Burda Verlag. Hintergrund: Das Medienhaus publiziert einmal im Jahr in seinem Verbrauchermagazin „FOCUS Gesundheit“ eine Ärzteliste. Doch die darin mit dem Ärztesiegel ausgezeichneten Mediziner wurden nicht aufgrund objektiver Kriterien ausgewählt, sondern erhielten gegen eine Lizenzgebühr von 2.000 Euro diese „Empfehlung“, die sie dann für eigene Marketingmaßnahmen nutzen können. Da die vergebenen Siegel jedoch die Aufmachung eines Prüfzeichens haben, ähnlich wie z.B. das Siegel der Stiftung Warentest, wird dem Verbraucher der Eindruck vermittelt, die mit dem Siegel ausgezeichneten Ärzte würde unter Ärzten gleicher Fachdisziplinen eine Spitzenstellung einnehmen – was laut 4. Handelskammer wettbewerbswidrig ist. Zudem wurden bei den Empfehlungslisten seitens des Verlags subjektive Elemente, wie zum Beispiel „Patientenzufriedenheit“ und „Kollegenempfehlungen“ mitberücksichtigt. Tatsächlich lasse sich die Qualität ärztlicher Dienstleistungen aber nicht objektiv mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen, teilte das Gericht mit. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es ein wichtiger Schritt, um irreführende „Auszeichnungen“ „einzudämmen“. Verzicht auf FOCUS Ärztesiegel: Patienten-Urteil und Zufriedenheit wichtiger Unsere Praxis in Köln verzichtet seit jeher auf eine solche bezahlte „Empfehlung“ durch ein Verlagshaus. Uns ist wichtiger, dass Sie persönlich mit uns zufrieden sind. Nicht umsonst genießt unsere Praxis seit 20 Jahren einen sehr guten Ruf – nicht zuletzt durch die persönliche Weiterempfehlung unserer zufriedenen Patientinnen und Patienten. Foto: © bongkarn / stock.adobe.com Der Beitrag FOCUS Ärztesiegel irreführend: Urteil des Landgerichts München erschien zuerst auf aesthetische medzin koeln.

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