Follow-Up: Berlin zur Zero-Waste-Stadt

Bereits seit einigen Jahren arbeiten wir daran Berlin zur Zero-Weste-Stadt zu machen. Viele Projekte bestehen, um eine guter Berliner Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Im letzten Jahr habe ich mich als umweltpolitischer Sprecher dafür eingesetzt das Zero-Waste-Strategie beschlossene Abfallwirtschafts- konzept (AWK) weiter konsequent umzusetzen. Zeit für ein Follow-Up zur Zero-Weste Stadt:Die Zero-Waste-Agentur ist nun auf dem Weg!Mit den neuen Jahr 2023 wird das Mehrwegangebot für Essen & Getränke zur Pflicht!Abfallvermeidung sowohl im Kleinen und als auch bei Berlins Großveranstaltungen! Wir lieben Berlin für das große Veranstaltungsangebot! Oft gibt es noch Getränke und auch mal ein Häppchen. Bei den öffentlichen Veranstaltung in Berlin fallen jährlich rund 1.600 Tonnen Abfall an. Davon 750 Tonnen bei Großveranstaltungen mit mehr als 100.000 Besucher*innen.Im Rahmen der Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin wollen wir Abfälle reduzieren und nicht vermeidbare Abfälle als Ressourcen nutzen.Mit dem Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ von Senatsverwaltung für Umwelt, Verbraucherschutz, Mobilität und Klima und der Berliner Stadtreinigung gibt es hilfreiche Tipps wie Veranstaltungen auch mit weniger Abfall wunderbar organisiert werden können.So gelingt eine abfallarme Großveranstaltung  Wahl eines geeigneten Veranstaltungsortes Wiederverwendung von Standaufbauten und Dekorationen Gehen Sie mit uns den Mehrweg! Verzicht auf Einwegverpackungen Reduzierung von oder Verzicht auf Werbematerialien Konsequente Getrenntsammlung von Abfällen Erstellung eines Abfallkonzeptes in der Planungsphase Erstellung eines Abfallberichtes nach Beendigung der Veranstaltung Der Verzicht auf Einwegverpackungen und die Nutzung von Mehrweg-Geschirr tragen zu einer abfallarmen und nachhaltigen Stadt bei. Ich freue mich, dass hier auch der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen hat. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dieses besagt, dass Letztvertreiber Alternativen zu Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und Einweggetränkebechern aller Materialien Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Bereich“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer als die Einwegverpackung sein, aber Pfand auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Ausgenommen von dem Gesetz sind kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche unter 80 Quadratmetern. Sie müssen aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Auf das jeweilige Mehrwegangebot muss durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln hingewiesen werden. Wichtig ist, dass wir die Verbraucher*innen aktiv Mehrweg-to-go-Verpackung nachfragen, damit auch bei Döner, Sushi, Pizza und Pommes der Verbrauch von Einwegverpackungen reduziert wird. Quellen: https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/mehrwegverpackungen-mehrwegverpackungssysteme#mehrwegverpackungen-im-verpackungsgesetz

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