Förderung der Einbruchssicherung in 2019

Update zum 01.04.2019! Neue Förderbedingungen für Maßnahmen zum Einbruchschutz ab 01.04.2019 Das hat sich zum 01.04.2019 geändert: Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt. Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig. Gefördert werden nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gefördert. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite hier. Drei Jahre erfolgreiche Einbruchschutzförderung Seit drei Jahren fördern das Bundesinnenministerium und die KfW Maßnahmen des Einbruchschutzes. Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten. Seit 2015 wurden 200.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 96 Mio. EUR gegen Einbrecher sicherer gemacht. Die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung zeigt die anhaltende Relevanz der Programme. In Deutschland sinken die Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge. Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellt momentan pro Jahr 65 Millionen EUR für Einbruchschutz bereit. Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen über das KfW-Zuschussportal beantragt werden: Fakten Die am häufigsten geförderten Maßnahmen Mechanische Sicherungen stehen an oberster Stelle für die Kunden: Am häufigsten wird der der Einbau einbruchshemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie Nachrüstsysteme für Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Mit den Maßnahmen kann ein wirksamer Einbruchschutz erzielt werden. Pro Wohneinheit wird im Durchschnitt etwa 5.000 EUR in Einbruchschutz investiert. Durchschnittlicher Zuschussbetrag liegt bei 500 EUR. Produktverbesserungen seit der Einführung Seit Programmeinführung wurden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen. Zum Beispiel können seit November 2016 die Anträge auf die Zuschussförderung zügig und unkompliziert online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Im März 2017 wurde die Mindestinvestitionssumme auf 500 EUR gesenkt, damit auch kleinere Sicherungsmaßnahmen und auch Mieter besser gefördert werden können. Die Einführung der gestaffelten Zuschüsse im September 2017 hat die Förderung noch attraktiver gemacht. Alternativ können Eigentümer und Mieter seit April 2016 von zinsgünstigen Krediten für Einbruchschutzmaßnahmen profitieren. Die verfügbaren Mittel des Bundesinnenministeriums Im Jahr 2018 erhöhte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz auf 65 Millionen EUR. 2017 standen 50 Millionen EUR für die Einbruchschutzförderung bereit. In den Jahren zuvor waren es jeweils 10 Mio. EUR. Auch für das Jahr 2019 stellt das BMI 65 Millionen EUR für Einbruchschutz bereit. Kombinationsmöglichkeiten Sowohl das Zuschussprogramm als auch der Kredit können mit der Förderung aus der Programmfamilie Energieeffizient Bauen und Sanieren kombiniert werden, wobei für eine Maßnahme nur eine Fördermöglichkeit in Anspruch genommen werden kann. KfW-Zuschussportal In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. Hier geht es zur Registrierung / Anmeldung Informationen zu den Fördermöglichkeit sind auch über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen einen guten Überblick zu den aktuellen Fördermöglichkeiten geben konnten. Wenn Sie sich im Zuge der Einbruchschutz-Maßnahmen im Raum Falkensee, Berlin und Brandenburg für eine zuverlässige Alarmanlage entscheiden sollten, so freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne beraten wir Sie unverbindlich vor Ort oder in unserer Alarmanlagen-Ausstellung in Falkensee. Quelle KfW-Infos und Grafik: KfW Der Beitrag Förderung der Einbruchssicherung in 2019 erschien zuerst auf JANUS Technical Security Equipment GmbH.

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Neue Förderbedingungen für Maßnahmen zum Einbruchschutz ab 01.04.2019

Für den Investitionszuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden gelten seit dem 01.04.2019 neue Förderbedingungen. Hierzu gibt es jetzt ein eigenes Merkblatt mit der Anlage der Technischen Mindestanforderungen. Angepasst wurden die Förde

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Blitzlicht August 2019

Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August 2019 und September 2019 Sky Bundesliga Abo als Werbungskosten Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme Formwechsel einer OHG in eine GmbH Keine Minderung des Einkommens einer Organgesel

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FPV Rennen Veranstalltungskalender 2019

Eine bersicht der FPV Rennen in der Saison 2019 Termin Veranstaltung Ort Link 18. bis 20.01.2019 Lipper Modellbau TageDrone Championship 2019 Bad Salzuflen https://bit.ly/2P4NmOH 22. bis 24.02.2019 Modellbau LebenDrone Championsh

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23. - 24.11.2019 Tour durch die Region

24.11.2019 Weihnachtsausstellung // 24.11.2019 Konzert zum Totensonntag // 23.11.2019 25. Jahre WKV //

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2. Adventswochenende 2019

08.12.2019 Weihnachtskonzert // 07.12.2019 Weihnachtsmarkt // 06.12.2019 Adventsmarkt //

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