Erzeuger von gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, die Nachweise der Vorab- und Verbleibskontrolle (Entsorgungsnachweise und Begleitschein § 50 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit der NachwV) in elektronischer Form zu führen. Als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers können wir für Sie die elektronische Nachweisführung (eANV) mit den notwendigen elektronischen Signaturen und den erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Abfallbehörden rechtssicher durchführen. Der Beitrag Für Abfallerzeuger kann IGU seit September 2015 innerhalb des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) die Rolle des Bevollmächtigten übernehmen erschien zuerst auf .
Die MDR und IVDR fordern jeweils im Artikel 11 die Rolle des EU-Bevollmächtigten. In diesen Podcast erläutert Margarita Rozhdestvenskaya im Gespräch mit Professor Johner, welche Aufgaben sie als EU-Bevollmächtigte übernimmt, welche regulatorischen Anfor
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zum Artikel gehenAbfallerzeuger und Entsorger arbeiten zukünftig optimal zusammen zwei R software, der erfahrene Anbieter von digitalen Lösungen für die Ab-fallwirtschaft, hat eine neue Software entwickelt. Mit dem neuen Produkt Clearo bietet das Software-Unternehmen e
zum Artikel gehenDer Termin für den Crohn-Colitis-Tag 2015 steht fest. Vom 19. September bis 18. Oktober 2015 finden deutschlandweit wieder zahlreiche Veranstaltungen zu Morbus Crohn und Colitis ulcerosa statt. Arztpraxen, Selbsthilfegruppen und Krankenhäuser beteiligen s
zum Artikel gehenVom 11. bis 17. September 2015 finden wieder die EXPERIMENTDAYS statt. Die EXPERIMENTDAYS sind eine Plattform f r selbstorganisierte, gemeinschaftliche Wohnprojekte. Akteure und Akteurinnen der kreativen Nachhaltigkeit, die die Stadt als zu gestaltenden
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