Gartenteich im Mietrecht Zustimmung ist besser als Streit Möchte ein Mieter einen Gartenteich anlegen, sollte er zur Vermeidung von Ärger vorher die Zustimmung des Vermieters einholen. Dies ist insbesondere in einem Gemeinschaftsgarten mit dem Vermieter geboten. Keine klare Angelegenheit Bei einem reinen Mietergarten ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Nach dem Landgericht Dortmund muss der Vermieter die eigenmächtige Anlage eines Gartenteiches durch den Mieter nicht ohne weiteres dulden (LG Dortmund 1 S 11/99). Das Landgericht Lübeck (14 S 61/92) vertrat hingegen jüngst die Ansicht, dass die eigenmächtige Anlage eines Gartenteiches durch den Mieter dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entspräche, solange der Mietvertrag keine Vorbehaltsklausel enthalte und sich der ursprüngliche Zustand des Grundstücks nicht wesentlich verändere. Mietrecht Beratung München Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei München alphalex verfügen über langjährige Erfahrung auf vielen Rechtsgebieten und beraten Sie gerne! Nehmen Sie gleich Kontakt auf! zurück zum Blog The post Gartenteich im Mietrecht appeared first on alphalex.
Härtefall bei Eigenbedarfskündigung Eigenbedarfskündigung: Neues vom BGH Die letzte Rettung um eine Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters am Mietobjekt (§ 573 II 2 BGB) zu verhindern, war für manchen Mieter, einen Härtefall gemäß § 574 BGB geltend
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zum Artikel gehenDie Position von Vermietern bei Eigenbedarfskündigungen wird durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gestärkt. Der BGH entschied, dass Vermieter, die ihre vermieteten Wohnungen teilweise für berufliche Zwecke nutzen wollen, dies unter erle
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