Entscheidung der Stadtspitze nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Gebühren von Anwohnerparkausweisen werden zurückerstattet ${comm.append("head.jQuery.window.load", "jQuery('.image img').each(function(){var imgWidth=jQuery(this).width();if(imgWidth>0){jQuery(this).parents('.image').css({width:imgWidth});}})")} Die Stadt Freiburg wird einen Großteil der Anwohnerparkgebühren auf Antrag zurückerstatten. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg) Die Stadt Freiburg wird einen Großteil der Anwohnerparkgebühren auf Antrag zurückerstatten. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs von Mitte Juni. Hier wurde die Rechtsgrundlage des Landes für die neue städtische Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Seitdem können Anwohnerparkausweise wieder für den früheren, günstigeren Preis beantragt werden. Die Stadtspitze hat jetzt entschieden, dass die Menschen, die mehr bezahlt haben, diese Differenz zurückbekommen sollen. Nach dem Urteil brauchen wir nun Transparenz sowie rechtliche Sicherheit. Und es geht um Fairness. Das Urteil darf nicht zu Ungerechtigkeit führen, so dass einige Geld zurückerhalten und andere nicht. Daher erhalten alle die Möglichkeit für eine Erstattung der zuletzt höheren Gebühren. Aber klar ist auch, dass dieses Geld uns im Haushalt fehlen wird. Aber wichtiger ist, dass es keine Ungleichbehandlung gibt. Wir werden es den Menschen mit einem Online-Antrag so einfach wie möglich machen, die Gebühren zurückzubekommen. Für die Zukunft arbeiten wir zudem bereits an einer neuen, fairen und unkomplizierten Regelung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die
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