Geringfügige Beschäftigung Minijob

[caption id="attachment_1525" align="alignright" width="240"] (c) Konstantin Gastmann / pixelio.de[/caption] Ein Arbeitsverhältnis kann wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder aufgrund einer beschränkten Dauer (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein. Es ist daher zu unterscheiden, ob es sich bei der zu beurteilenden Beschäftigung um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. ARBEITNEHMER IN GERINGFÜGIGEN BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSEN ( MINIJOBS ) Über drei Millionen Menschen in Deutschland sind in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, den so genannten Mini – Jobs tätig. Für diese Art von Tätigkeiten gelten besondere Regelungen bei der Krankenversicherung, die in den „Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ festgelegt sind. BIN ICH IM JOB AUTOMATISCH KRANKENVERSICHERT? Leider nein. Auch wenn Arbeitgeber bei Minijobs pauschale Beiträge zur Sozialversicherung  abführen, besteht dadurch nicht automatisch eine Krankenversicherung. Minijobber bis 450 Euro Monatsverdienst müssen sich anderweitig krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 451 Euro führt der Arbeitgeber explizit Beiträge zur Krankenversicherung ab und meldet den Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse an, sofern noch keine Mitgliedschaft besteht. MUSS ICH MICH ZWINGEND KRANKENVERSICHERN IM MINIJOB? In der Bundesrepublik gilt seit 2009 eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei gilt der Grundsatz, dass jeder für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich ist und sich auch bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern muss. Dies trifft auch für Menschen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass bei verspäteter Anmeldung zur gesetzlichen Krankenversicherung für jeden Monat der Nichtversicherung ca. 43 Euro nachgezahlt werden müssen. Um der Versicherungspflicht zu entsprechen, gib es für Minijobber mehrere Möglichkeiten. Welche Arten der Krankenversicherung gibt es für Minijobber? Pflichtversicherung in der GKV beitragsfreie Familienversicherung freiwillige Krankenversicherung ( GKV oder PKV ) Wann ist man GKV - pflichtversichert im Minijob? Besteht neben dem Minijob ein weiteres, aber versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, gilt die Krankenversicherung aus diesem Hauptarbeitsverhältnis auch für den Zweitjob. Bezieher von ALG I oder ALG II sind über die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter pflichtversichert, wenn sie einen Minijob zum Zuverdienst ausüben. Solange ein Leistungsanspruch besteht, übernehmen die Leistungsträger die anfallenden Beiträge. Beitragsfreie Familienversicherung im Minijob Für Ehepartner oder Partner in anerkannten Lebensgemeinschaften sowie Kinder bis einschließlich 18 Jahren, Schüler, Praktikanten und Studenten bis einschließlich 25 Jahren kann auch im Minijob die kostenlose Familienversicherung in Anspruch genommen werden. Die Krankenkasse der Eltern bzw. des Partners übernimmt dann alle gesetzlichen Leistungen. Es fallen keine Krankenkassenbeiträge an. Die erste Voraussetzung für eine freiwillige Mitgliedschaft ist, dass Partner oder mindestens ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Des weiteren gilt für Ehe- und Lebenspartner eine Einkommensgrenze von 400 Euro. Oberhalb dieses Verdienstes kann die Familienversicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Freiwillige Krankenversicherung GKV im Minijob Trifft keine dieser Varianten zu, gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Der Arbeitnehmer muss dann auch in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitragssatz, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, selbst tragen. Zur Berechnung wird ein festgelegtes Mindesteinkommen angesetzt. Daraus ergibt sich derzeit ein Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte von ca. 140 Euro im Monat. Krankenversicherung bei mehreren Minijobs Die parallele Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Tätigkeiten ist möglich, jedoch nur bei jeweils unterschiedlichen Arbeitgebern. Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen unter 450 Euro ausgeübt, wird zur Bemessung der Verdienst aus allen Arbeitsverhältnissen addiert. Überschreitet der Gesamtverdienst die Einkommensgrenze von 450 Euro, gelten die Gleitzonenregelungen bzw. die Versicherungspflicht ab 850 Euro. Privat versichert im Minijob In der privaten Krankenversicherung (PKV) können die monatlichen Beiträge je nach Leistungsumfang, Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht sehr unterschiedlich kalkuliert werden. Eine private Krankenversicherung ist grundsätzlich schon ab Beträgen weit unter 100 Euro im Monat zu haben. Für eine adäquate Absicherung liegen die Beiträge aber wesentlich höher. DARF ICH IM MINIJOB DIE KRANKENKASSE WECHSELN? Jedes Mitglied und jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Recht auf eine freie Wahl einer im Bundesland des Wohn- oder Arbeitsortes zugelassenen gesetzlichen Krankenkasse. Dieses Wahlrecht gilt unabhängig vom Sozialstatus und der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Ein Wechsel der Krankenkasse ist auch für Minijobber unter Beachtung der Konditionen und gültigen Fristen selbstverständlich möglich. WELCHE LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN GELTEN FÜR MINIJOBBER? Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen haben Minijobber keinen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber leistet im Krankheitsfall die gesetzliche Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach noch fort, besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse für eine Lohnersatzleistung wie Krankengeld. In diesem Fall sind dann Leistungen zur Grundsicherung bzw. ALG II zu beantragen. [su_note note_color="#cdd7cf"]Wichtig: Der Anspruch auf Krankengeld geht auch dann verloren, wenn der Minijob nur als Zweitbeschäftigung neben einem sozialversicherungspflichtigen Job ausgeübt wird.[/su_note] Eine zweite Einschränkung betrifft das Mutterschaftsgeld. Diese Einkommensersatzleistung von derzeit maximal 1287,- Euro wird  von den gesetzlichen Krankenkassen normalerweise während in den Wochen vor und nach der Entbindung gezahlt. Minijobberinnen können auf Antrag einen Sockelbetrag von einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt erhalten. Verdienstgrenzen im Minijob - Zusammenfassung Geringfügige Arbeitsverhältnisse, wie sie für Teilzeit- und Aushilfsbeschäftigungen üblich sind, bleiben versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn das monatlich gezahlte Entgelt maximal 450 Euro beträgt. Die Anzahl der geleisteten Wochenstunden ist dabei unerheblich. Für maximal zwei Monate im Kalenderjahr darf das Monatsentgelt über der Grenze liegen, wenn dies durch unvorhergesehene Umstände ( z.B. Mehrarbeit bei Krankheitsvertretung ) verursacht ist. Bei mehreren parallel ausgeübten Minijobs werden die gezahlten Monatsentgelte addiert und die Summe zur Bemessung der Versicherungspflicht herangezogen. Meldung Minijob - Welche Stelle ist zuständig? [su_box title="Berechnung der Krankenkassenbeiträge" box_color="#cdd7cf" title_color="#666666" radius="4"]Zuständig für Beiträge und Meldungen der geringfügig Beschäftigten ist nicht die Krankenkasse des Arbeitnehmers, sondern immer die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Minijob-Zentrale 45115 Essen Telefon: 03 55 - 29 02-707 99 Fax: 02 01 - 384 97 97 97 Internet: www.minijob-zentrale.de[/su_box]

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