Geschäftsführer einer spanischen SL

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz Geschäftsführer einer spanischen S.L. (GmbH) Gehälter für Geschäftsführer spanischer Gesellschaften Steuerresident Spanien Sozialversicherungspflicht in Spanien Gehälter für Geschäftsführer spanischer Gesellschaften Die Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern gewählt und aufgrund der Bestimmungen in der Satzung der Gesellschaft bezahlt. Es gibt in der Praxis eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Geschäftsführergehälter zu bestimmen. Faktoren wie steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche günstige Regelungen sind ebenso entscheidungsrelevant als auch die leistungsbezogene Bezahlung. Namentlich wird unterschieden zwischen: Festgehalt Gehalt, welches sich als Anteil am Gewinn des Unternehmens, bemisst. Entschädigungen für das Beiwohnen von der Vorstandssitzungen und in anderen Gremien. Stock Option Pläne Zu beachten ist, dass das Festgehalt eines Geschäftsführers stets als Arbeitseinkommen in Spanien zu qualifizieren ist, unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der Sozialversicherung als Selbständiger oder Arbeitnehmer angemeldet ist. Steuerresident Spanien In jedem Fall hat jede Kapitalgesellschaft in Spanien die Pflicht einen Repräsentanten mit Steuerresidenz in Spanien vorzuweisen. Dies ergibt sich aus der spanischen Abgabenordnung, die schon für jede Betriebsstätte einen Steuerrepräsentanten vorschreibt. In der Regel liegt es in der Natur der Sache, insbesondere wenn es ein Einzelgeschäftsführer ist, dass dieser zur Führung der Geschäfte mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien anwesend ist, und damit mit seinem Welteinkommen in Spanien unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Sollte die Gesellschaft keine Aktivität ausüben, sondern nur Immobilienvermögen verwalten, wird der Gesellschaftssitz an dem Ort fingiert, an dem das grösste Aktivermögen der Gesellschaft belegen ist. Der Geschäftsführer hat nicht zwingend an dem selben Ort zu residieren, wenn ein Steuerrepräsentant für die Gesellschaft bestellt ist. Sozialversicherungspflicht in Spanien Geschäftsführer sind in Spanien bei einer aktiven Gesellschaft stets sozialversicherungspflichtig, wenn sie eine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Es gibt zwei Klassifizierungsarten: Angestellter (RGSS) als Manager mit Arbeitsvertrag, der einem höheren Gremium weisungsgebunden ist. Selbständiger Geschäftsführer (RETA) auf Basis eines handelsrechtlichen Vertrages mit Führungs- und Kontrollaufgaben. Typisches Beispiel ist ein Einzelgeschäftsführer mit mehr als 50 % Gesellschaftsanteilen (administrador único- socio) Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Note: There is a rating embedded within this post, please visit this post to rate it. Firmengründung SpanienFirmengründung SL Spanien Firmengründung Kanarische Inseln SL die spanische GmbH Steuerprüfung Finanzamt Spanien Satzung einer spanischen SL Geschäftsführer einer spanischen SL Steuervergünstigung durch Investition ZEC Kanarische Inseln Gewerbegenehmigung in Spanien R Kontakt Deutschland 0049 7542 937 982 R Kontakt Spanien 0034 922 788 881 R Kontakt Fax 0034 922 789 358 R Kontakt Email info@legalium.com Name E-Mail-Adresse Nachricht Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung: wurde gelesen Senden Der Beitrag Geschäftsführer einer spanischen SL erschien zuerst auf www.anwalt-aktiv.de.

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