Geschenke und Werbungskosten

Beruflich veranlasste Geschenke von Steuerpflichtigen an Personen, die nicht deren Arbeitnehmer sind, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Der Abzug als Werbungskosten ist jedoch auf Geschenke beschränkt, deren Kosten pro Empfänger 35 EUR nicht überschreiten. Dafür gilt sinngemäß die Abzugsbeschränkung aus § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG für den Werbungskostenabzug. Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften müssen jedoch anders als bei Gewinneinkünfte, keine besonderen Aufzeichnungspflichten für Geschenke erfüllen. Es genügt der Nachweis der Kosten mittels Rechnung. Der Beitrag Geschenke und Werbungskosten erschien zuerst auf bbh-lohnsteuerhilfe.

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Stellplatzkosten für die Zweitwohnung

Stellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar

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Gratis-Geschenke fr alle: Sind dies die nchsten kostenlosen Spiele im Epic Games Store?

Allem Anschein nach ist bereits bekannt, welche Gratis-Geschenke euch in Krze beim Epic Games Store erwarten. Zumindest gibt es mittlerweile einige Prognosen, die einen kleinen Vorgeschmack gewhren.

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Bewerbungskosten von Steuer absetzen

Wer einen Arbeitsplatz sucht und sich bewirbt, hat dafür Kosten zu tragen. Diese Kosten gelten vor dem Gesetz als sogenannte Werbungskosten und sind als solche steuerlich absetzbar. Ob die...

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