Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an eine notstandsähnliche Situation

Überschreitet der einem Linksabbieger entgegenkommende bevorrechtigte Pkw-Fahrer die innerorts zulässige Geschwindigkeit mit (mindestens) 80 km/h deutlich, so tritt das Mitverschulden des Wartepflichtigen zwar noch nicht vollständig zurück. In einem solchen Fall ist jedoch von einem Verschulden des Vorfahrtsberechtigten mit einer Quote von zwei Dritteln auszugehen.<br />Urteil des KG Berlin vom 21.02.201922 U 122/17VRR 2019, Nr. 4, 2 Der Beitrag Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an eine notstandsähnliche Situation erschien zuerst auf Anwalt Friedrich Hamburg.

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Europa setzt auf Flüssiggas (LNG) – ein Status Quo über die europäische LNG-Situation

In Deutschland ist der Fokus – neben drei langfristig geplanten festen LNG-Terminals – auf sechs schwimmende Einheiten gerichtet. Doch wie ist es um die LNG-Situation auf europäischer Ebene bestellt? In unserem Blog-Beitrag geben wir euch einen kurzen Übe

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Hegefischen 2021 entfällt aufgrund der Covid19-Situation

Auch das Hegefischen 2021 muss leider aufgrund der bis vor kurzem noch völlig unklaren Situation in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben entfallen. Wir hoffen, dass 2022 wieder ein geregelter Ablauf der Vereinsaktivitäten und somit auch unser traditio

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Fischerfest 2021 entfällt aufgrund der aktuellen Covid19-Situation

Auch das Fischerfest 2021 muss leider aufgrund der bis vor kurzem noch völlig unklaren Situation in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben entfallen. Wir hoffen, dass 2022 wieder ein geregelter Ablauf der Vereinsaktivitäten und somit auch unser traditio

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Ungenaue Angabe der Messstelle der Radarüberwachung

Ein Autofahrer erhob gegen einen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gegen ihn erlassenen Bußgeldbescheid Rechtsbeschwerde. Das Vorliegen eines Verfahrensfehlers begründete er damit, dass die Messstelle der Radarüberwachung nicht genau angegeben war. In

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Verpflichtung zur Fahrtenbuchauflage

Nachdem die Identifizierung eines Fahrzeugführers nach einem Geschwindigkeitsverstoß erfolglos blieb, ordnete die Bußgeldbehörde eine 15 Monate lange Fahrtenbuchauflage an, welche in einem Eilverfahren durch das VG Mainz in einer Entscheidung vom 08.11.20

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