Gesetzesänderungen

Zum 1. Januar 2005 wurden wieder unzählige Gesetzesänderungen wirksam. Einige dieser Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.FamilienrechtFreie Wahl des Ehenamens: Ehepartner dürfen auch einen Nachnamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat.Europäische ProzesskostenhilfeMit dem EG-Prozesskostenhilfegesetz wird deutschen Staatsbürgern Prozesskostenhilfe nach Maßgabe der deutschen Einkommensschranken auch im Ausland gewährt. Somit muss also nicht mehr befürchtet werden, keine Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil im Ausland etwa niedrigere Einkommensverhältnisse vorherrschen.Bürgerliches RechtWarenrücksendung: Bei sog. Fernabsatzgeschäften nach 2b BGB (etwa Käufe per Internet oder Telefon) können Händler die Kosten für Porto und Verpackung bei der unaufgeforderten Rücksendung von Waren unabhängig vom Bestellwert auf die Verbraucher abwälzen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Ware zuvor vom Verbraucher angezahlt wurde.AusländerrechtNach langem Ringen tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft: Ausländische Hochqualifizierte wie Ingenieure oder Führungskräfte können unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Studenten können nach erfolgreichem Studienabschluss zur Arbeitsplatzsuche für bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben. Neuzuwanderer haben die Verpflichtung, an Integrationskursen teilzunehmen.Weitere Fachbeiträge finden Sie unter Fachgebiete Autor: Alexander Bernhardt, Torsten Finze Der Beitrag Gesetzesänderungen erschien zuerst auf Anwälte aus Dresden - ✅ Rechtsanwälte Bernhardt, Finze, Schmidt.

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IT-Fachverfahren ohne Engpässe weiterentwickeln

Verantwortliche für IT-Fachverfahren im Bereich der öffentlichen Verwaltung stehen vor einer großen Herausforderung: Sie müssen die Lauffähigkeit durch kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung aufrechterhalten sowie Gesetzesänderungen und Ad-hoc-Anfor

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Was macht eigentlich die Systemuntersuchung?

Systemuntersuchung ein Blick hinter die Kulissen Bei den Programmen, die wir untersuchen, handelt es sich um Softwareprodukte für die Entgeltabrechnung. Nur wenn diese Systeme richtig arbeiten, erhalten die Sozialversicherungen die korrekten Beiträge und

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Gesetzesänderungen im Januar 2017

Was ändert sich zum 01.01.2017? 1. Mindestlohn Der Mindestlohn ist ab dem 01.01.2017 von 8,50 € brutto auf 8,84 € brutto je Stunde erhöht worden. Diese Änderung basiert auf einem Vorschlag der Mindestlohnkommission. Diese wird der Regierung alle 2 Jahre e

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Digital durchstarten: Wie Vermieter heutzutage von Technik profitieren

Digitalisierung macht in unserem Leben vieles einfacher und schneller. Und selbst in der Immobilienbranche ist das digitale Zeitalter längst angebrochen. So setzen immer mehr Vermieter auf moderne Technik, um ihre Arbeit einfacher zu gestalten. Wie können

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