Gestiegene Preise verteuern Abfallgebühren ab 1. Januar 2024

Nach drei Jahren der Gebührenstabilität müssen zum neuen Jahr die Abfallgebühren im Landkreis Rastatt angepasst werden, darüber informiert das Landratsamt Rastatt. Die Gebühren für die Restabfallbehälter im Zuständigkeitsbereich des Abfallwirtschaftsbetriebes werden ab dem 1. Januar 2024 je nach Häufigkeit der Anzahl genutzter Leerungen zwischen 9 % und 20 % steigen. Beispielsweise der 60 Liter Restabfallbehälter kostete bisher bei Nutzung der sechs Mindestleerungen 59,10 Euro im Jahr und verteuert sich nun um 5,10 Euro im Jahr auf 64,20 Euro. Bei Nutzung aller 26 Leerungen kostet der 60-Liter-Restabfallbehälter künftig 130,20 Euro anstatt bisher 108,10 Euro, teilt die Landkreisverwaltung mit.

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Abfallgebühren-Jahresbescheide kommen - Behältergebühren unverändert

Der Abfallwirtschaftsbetrieb verschickt in den kommenden Tagen die rund 54.000 Abfallgebühren-Jahresbescheide an die Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe im Landkreis Rastatt. Mit den Bescheiden erfolgt die Abfallgebühren-Vorauszahl

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Anpassung der Abfallgebühren ab 2021

Nach vielen Jahren der Gebührenstabilität müssen zum Jahreswechsel die Abfallgebühren im Landkreis Rastatt angepasst werden. Die Gebühren werden für die Abholung und Entsorgung des Abfalls sowie die Anlieferungen auf den Entsorgungsanlagen ab 1. Januar 20

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Jahresgebühren-Bescheide 2023

+++ Hinweis - die Auslieferung der Abfallgebührenbescheide verzögert sich leider aufgrund Verarbeitungsproblemen der Sendung bei der Post +++ Der Abfallwirtschaftsbetrieb verschickt in den kommenden Tagen die rund 54.000 Abfallgebühren-Jahresbescheide an

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Betriebsferien 2024

Vom 29. Januar bis einschließlich 3. Februar 2024, sowie vom 15. Juli bis einschließlich 27. Juli 2024 bleibt unser Betrieb geschlossen. Ihr Johannes Badelt The post Betriebsferien 2024 appeared first on Badel

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Steuerinfo Januar 2024

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 01/2024: Alle Steuerzahler Privatschulbesuch: Kosten für hochbegabtes Kind keine außergewöhnlichen Belastungen Keine Nachlassverbindlichkeiten: Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe Wachstumschance

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