Wenn Sie im Urlaub aktiv für Ihre Gesundheit sorgen, beteiligt sich Ihr Krankenversicherer oft mit einem nennenswerten finanziellen Zuschuss. Leistungsstarke Kassen bieten sogar eigene Gesundheitsreisen an. Durchgeführt werden die Angebote in ausgewählten Wellnesshotels in attraktiven Regionen Deutschlands und Europas. Nutzt man Kursangebote zu Gesundheitsvorsorge, Fitness, Entspannung oder Ernährungsberatung, leisten gesetzliche und private Krankenkassen oft attraktive Zuzahlungen. Das Angebot reicht vom vegetarischen Kochkurs über Nichtrauchertraining und Stressreduktion bis hin zu Rückenschule, Aqua-Jogging und Nordic Walking. Ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf bestimmte Präventionsmaßnahmen gibt es zwar nicht. Je nach Kasse wird die Teilnahme an Gesundheitskursen aber freiwillig mit bis zu 500 Euro pro Jahr bezuschusst. Diese Gesundheitskurse müssen nicht unbedingt am Wohnort der versicherten Person stattfinden. Urlaub komplett auf Kassenkosten gibt es zwar nicht, viele Krankenversicherer finanzieren aber Angebote am Reiseziel oder bieten in Kooperation mit zertifizierten Veranstaltern sogar komplette Reisepakete an. Gefördert werden in der Regel zwei Themenbereiche pro Aufenthalt, meist ein Fitness- und ein Entspannungskurs. Anreise, Übernachtung und Verpflegung zahlt man zwar selbst, doch dieser Kostenanteil fällt oft erfreulich niedrig aus. Viele Kassen haben bereits feste Verträge mit Anbietern von Gesundheitsurlaub und rechnen direkt mit dem Wellnesshotel oder Veranstalter ab. Als Teilnehmer entrichtet man dann lediglich den Eigenanteil. Ist keine Direktabrechnung vereinbart, zahlt man zunächst den Gesamtbetrag, legt dem Krankenversicherer die Teilnahmebestätigung vor und erhält eine Erstattung in Höhe der Kurskosten. Aus der Teilnahmebescheinigung muss hervorgehen, welcher Kurs besucht wurde und dass man regelmäßig teilgenommen hat. Klären Sie rechtzeitig vor der geplanten Urlaubsreise mit Ihrer Kasse, welche Gesundheitsmaßnahmen bezuschusst werden. Tipp: Wir finden für Sie einen Krankenversicherer mit erstklassigen Leistungen.
Sicherlich hat sich der ein oder andere schon die Frage gestellt, ob man in den Urlaub fahren darf, wenn man Krankengeld bezieht. Da der Krankengeldbezug i.d.R. erst nach 6 Wochen eintritt, liegt wohl eine länger andauernde Erkrankung vor. Es ist jedoch n
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