Getrennte Apartments in einer Wohneinheit

Hallo Zusammen, wir sind gerade dabei unser Haus zu planen. 700qm Grundstück haben wir schon. Grundstück darf laut Bebauungsplan mit einen Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus mit maximal zwei Wohneinheiten bebaut werden. Bis dato hatten wir 2 baugleiche Doppelhaushälfte geplant. Jeweils mit EG, OG + ausgebautes DG. Wären dann pro Seite ca. 170 qm Wohnfläche. Eine Hälfte selbst bewohnen, die andere Hälfte vermieten. Teilung der Grundstücke wäre laut Bebauungsplan übrigens nicht möglich (Mindestgröße Grundstück). Soweit die Rahmenbedingungen. Jetzt ist mir die Tage eine Idee gekommen und ich würde gerne von euch wissen, ob man das so machen kann oder ob ich auf dem Holzweg bin: Wie bereits erwähnt sind maximal zwei Wohneinheiten erlaubt. Kann mir aber jemand verbieten, dass ich eine Wohneinheit an mehrere Parteien vermiete? Ich hatte die Idee, die andere Doppelhaushälfte vom Grundriss so zu gestalten, dass man sie sowohl komplett als klassische Doppelhaushälfte als auch als getrennte Wohneinheiten (zB. 3-Zimmer-Wohnung im EG, 3-Zimmer-Wohnung im OG, 1,5-Zimmer-Wohnung im DG) bewohnen/vermieten könnte. Ich würde mir dadurch folgende Vorteile erhoffen. - Gestreutes Mietausfallrisiko durch drei statt einem Mieter - Erwachsene Kindern könnten irgendwann eine der kleinen Wohnungen beziehen - Wenn die Kinder aus dem Haus sind, können meine Frau und ich eine kleine Wohnung beziehen. Vom Grundriss haben wir das schon durchgespielt und das wäre überhaupt kein Problem. Thema Nebenkosten (Strom, Heizung etc. ) haben wir auch schon eine Lösung. Ich bin mir nur unsicher bezüglich der Vorgabe im Bebauungsplan. Mir ist klar, dass ihr mir keinen juristischen Rat geben könnt aber mich würde mich über eine kurze Einschätzung eurerseits freuen. Kann mir das Amt da einen Strick draus drehen? Es wären natürlich auch dann auch ggf. 4 Briefkästen und 4 Klingeln an dem Haus. Also, was meint ihr. A - Klar! Kann man so machen. Du baust ja 2 Doppelhaushälfte. An wie viele Menschen du das dann vermietest ist dein Bier. Wichtig ist nur, dass es bei der Bauabnahme als nur zwei Wohneinheiten erkenntlich ist. B - No way! Die vom Amt sind auch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen. Selbst wenn bei der Bauabnahme alles gut läuft, wird das irgendwann auffallen und Ärger geben. Liebe Grüße und Danke im Voraus! PS: Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze vorgeschrieben. Vier Stellplätze bekommen wir hin.

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