Gezielt investieren – Werterhalt der Praxis sichern. Ersatzinvestitionen sind heute wichtiger denn je, um Patienten innovative Behandlungs- möglichkeiten zu bieten und sich im Wettbewerb durchzusetzen. Plus: Sie sichern den Werterhalt der Praxis. Da stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang man in die Praxis investieren sollte. Den richtigen Zeitpunkt finden Eine Ersatzinvestition steht spätestens immer dann im Raum, wenn ein Gerät reparaturanfällig wird oder es vom technischen Fortschritt überholt worden ist. Wie schnell man aktiv werden muss, hängt vom Stellenwert des Gerätes ab. Ein Gerät, das für den Praxisbetrieb unverzichtbar ist und jederzeit reibungslos funktionieren muss, sollte zügig ersetzt werden. Das gilt in der Zahnarztpraxis beispielsweise für eine Behandlungseinheit; in der gynäkologischen Praxis für das Sonographiegerät. Ist die Praxis durch den Ausfall eines Geräts nicht maßgeblich in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, kann ein gewisses Reparaturrisiko in Kauf genommen werden. „Um den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen, hilft eine Kostenvergleichsrechnung“, so André Müller von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. „Hierbei stellt man die jährlichen Kosten, die Alt- und Neugerät verursachen, gegenüber. Das reicht von den Abschreibungskosten über Zinsen, Personal- und Bedienungsaufwand bis hin zu Reparatur- und Wartungskosten, Energiekosten und anteiligen Kosten an Miete, Versicherungen etc.“ So erhalte man einen ersten Anhaltspunkt für die Investitionsentscheidung. Wirtschaftliche Tragfähigkeit gewährleisten Im nächsten Schritt muss die Rentabilität des neuen Geräts geprüft werden. Denn entscheidend für den Erfolg einer Investition ist, dass sie wirtschaftlich tragbar ist. Entsprechend empfiehlt Müller eine Rentabilitätsberechnung. Sie klärt, wie viele Untersuchungen pro Jahr erforderlich sind, um die Fixkosten des Gerätes zu decken und welcher Gewinn sich durch den Einsatz des Gerätes erzielen lässt. „So kann man relativ schnell feststellen, wie häufig ein Gerät genutzt werden muss, bevor sich die Kosten amortisieren.“ Finanziellen Spielraum beibehalten Gleichzeitig darf die Investition die finanzielle Situation des Arztes bzw. Zahnarztes nicht zu sehr belasten. Das gilt für Ersatzinvestitionen genauso wie für Neuanschaffungen. Entsprechend sollte sich eine umfassende Liquiditätsplanung anschließen. Auf dieser Basis werden schließlich die zu finanzierende Summe, die optimale Laufzeit der Sollzinsbindung, die Finanzierungsart und weitere Konditionen festgelegt. Neben klassischen Bankdarlehen sollten Ärzte und Zahnärzte für ihre Investitionen auch öffentliche Förderprogrammkredite in Betracht ziehen. Öffentliche Fördermittel nutzen In Frage kommt etwa der KfW-Unternehmerkredit der KfW-Bankengruppe. „Ärzte und Zahnärzte, die länger als drei Jahre in eigener Praxis tätig sind, können sich über das Förderprogramm günstige Konditionen sichern“, so Müller. „Finanziert werden können Geräte, Praxisausstattung oder auch Baumaßnahmen – dabei sollte man durch die Investitionen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erzielen können.“ Neben der KfW-Bankengruppe stellen auch die Landesförderinstitute Förderprogramme zur Verfügung. „Hier lohnt es sich, sich von der Hausbank im Detail beraten zu lassen. Die Konditionen sind aktuell sehr, sehr gut“, unterstreicht Müller. Sind alle Modalitäten geklärt, kann der Startschuss für die Investition in die Praxis fallen. Der Artikel Gezielt investieren – Werterhalt der Praxis sichern ist urspr nglich auf Ärzteberater Netzwerk Ostbayern e.V. erschienen.
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