Gibt es eine Frist für die Mitteilung über die Schwangerschaft an den Arbeitgeber?

Nein, eine solche Frist gibt es grundsätzlich nicht. Das Gesetz gibt an die werdende Mutter lediglich eine Empfehlung: Sie soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr eigener Zustand bekannt ist. Denn nur wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, kann er seine Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz erfüllen. Wichtig! Bei einer Kündigung haben Sie nach dem Gesetz zwei Wochen Zeit, um die noch ggf. fehlende Mitteilung nachzuholen. Gemäß § 9 Mutterschutzgesetz ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde.The post Gibt es eine Frist für die Mitteilung über die Schwangerschaft an den Arbeitgeber? first appeared on Arbeitsrechtliche Fragen.

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Welche Pflichten hat Arbeitgeber, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt?

Ab Mitteilung einer Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft haben Sie als Arbeitgeber Einiges zu beachten. Im Wesentlichen sind die Pflichten des Arbeitgebers dem Mutterschutzgesetz zu entnehmen. Unabhängig davon, ob der Beschäftigungsort potentielle Gefa

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Keine aktuelle Mitteilung

 .   .   .   .  Es konnte leider nichts gefunden werden. Entschuldigung, aber der gesuchte Eintrag ist nicht verfügbar.  .   .   .   .  Der Beitrag Keine aktuelle Mitteilung erschien zuerst auf Aeroclub Bonn-Hangelar e.V..

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Welche finanzielle Unterstützung gibt es während und nach der Schwangerschaft für Arbeitnehmer?

Wenn Ihr Arzt eine Gefährdung für Sie oder Ihr ungeborenes Kind bei Fortdauer der Beschäftigung fürchtet, muss der Arbeitgeber während des gesamten Beschäftigungsverbots das Gehalt in voller Höhe weiter zahlen. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Ihrer Entbind

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Kirchliche Mitteilung #38

Kirchliche Mitteilungen Hier haben Sie die Möglichkeit die aktuelle Ausgabe der Kirchlichen Mitteilungen herunterzuladen. Sie können diese auch gegen einen Unkostenbeitrag von 14,00 € im Jahr im Kath. Pfarramt abonnieren und bekommen diese dann wöchent

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Kirchliche Mitteilung #39

Kirchliche Mitteilungen Hier haben Sie die Möglichkeit die aktuelle Ausgabe der Kirchlichen Mitteilungen herunterzuladen. Sie können diese auch gegen einen Unkostenbeitrag von 14,00 € im Jahr im Kath. Pfarramt abonnieren und bekommen diese dann wöchent

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