Gläubigertipps Immer gut vorbereitet Notieren Sie sich bereits bei der Auftragsannahme so viele Daten Ihres Kunden, wie möglich. Z. B.: sämtliche Telefonnummern, Wohn und Geschäftsanschrift, Arbeitgeber, Kontoverbindung. Mit diesen Daten ist die Realisierung Ihrer Forderung wesentlich leichter, denn wir können den Schuldner über alle möglichen Kanäle erreichen und erhalten Hinweise für verschiedene Pfändungsmöglichkeiten im Rahmen der Vollstreckung (Gehaltspfändung, Kontopfändung etc.) Wenn Ihnen ein Kunde Ihre Rechnung nicht bezahlt, überlegen Sie doch einfach mal, von wem bekommt Ihr Kunde noch Geld? Der Schuldner Ihres Kunden ist der so genannte Drittschuldner. Die Forderung, die Ihr Kunde an den Drittschuldner hat, kann gepfändet werden und damit kann Ihre Forderung befriedigt werden. Weitere Informationen zum Mahnwesen Teile diesen EintragTeilen auf FacebookTeilen auf TwitterShare on WhatsAppTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedInTeilen auf TumblrTeilen auf VkTeilen auf RedditPer E-Mail teilen Der Beitrag Gläubiger Tipps erschien zuerst auf AIB Legal.
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Verzugszinsen einfach erklärt Wenn der Schuldner nicht zahlt,haben Sie nicht das Nachsehen: Verzugszinsen als finanzieller Ausgleich Ihres Schadens Das Eintreiben einer ausstehenden Forderung bedeutet für den Gläubiger oftmals nicht nur Aufwand und lästi
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