Großelternumgang

Dass Groeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkelkindern haben, ist bekannt. Dass aber enge Grenzen gelten, kaum. Whrend einem Elternteil Umgang mit den nicht bei ihm lebenden Kindern zu gewhren ist, wenn er dem Kind nicht schadet, ist es bei Groeltern genau anders herum. // "Groeltern haben ein Recht aufUmgangmit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient" steht im 1685 BGB. Der Umgang muss also positive Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben. Es gengt nicht, wenn er nur nicht schadet. Grundstzlich gilt, dass fr ein Kind der Kontakt zu seinen Groeltern frderlich ist. Die Zeit mit Oma und Opa ist in der Regel ein positives Erlebnis. Dies gilt aber z.B, dann nicht, wenn Eltern und Groeltern zerstritten sind. Auch wenn sich die getrennten Eltern streiten und die Groeltern in diesem Konflikt "mitmischen" wird es problematisch. Das Kind gert beim Umgang "zwischen die Fronten". Ausgefragt werden ist noch das geringste bel, oft wirdversucht, die Kinder zu beeinflussen. Dass dies die Kinder in Konflikte strzt, ist klar. Solche Konflikte dienen aber nicht dem Wohl des Kindes, sodass mit dem Umgang schnell Schluss ist. Nach der Rechtsprechung kann es fr einen Umgangsausschluss aber auch bereits ausreichen, wenn die Groeltern den Erziehungsstil der Eltern nicht akzeptieren (Stichwort: bei uns drfen sie das) oder gar schlecht ber einen Elternteil reden. Bereits dann befrchten die Gerichte einen Loyalittskonflikt der Kinder und gewhren keinen Umgang. Fazit: Als Groeltern einen Umgang mit den Enkeln streitig durchzusetzen, ist so gut wie aussichtslos. Allein der Streit vor Gericht macht den Konflikt deutlich. Das Gericht zu berzeugen, dass die Kinder diesen nicht mitbekommen oder dadurch nicht belastet werden, ist fast unmglich. Leider missbrauchen dies Elternteile manchmal fr Machtspiele und schaden damit ihren Kindern mehr als den "kalt gestellten" Groeltern.

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