Grundfähigkeiten- versicherung und der Führerschein

Ist der Verlust des Führerscheines (PKW) eine sinnvolle Absicherung, oder ist das mehr ein kosmetischer Baustein? In verschiedenen Veröffentlichungen lese ich immer wieder, dass in der Grundfähigkeitenversicherung der wichtigste Leistungsauslöser der Verlust des Führerscheines (PKW) sein soll. Grund genug für mich, diesen Aussagen einmal nachzugehen und diese zu überprüfen. In der Grundfähigkeitenversicherung löst der Verlust einer, vom Versicherer definierten, Grundfähigkeit die Rentenzahlung aus, solange der Verlust der Grundfähigkeit mindestens (je nach Versicherer) 6 oder 12 Monate andauert. So definieren nun einige Versicherer den Verlust des PKW-Führerscheins als Grundfähigkeit. Hier zwei Beispiele wie Versicherer das regeln: SwissLife Ein Verlust der Eignung ein Auto zu führen liegt vor, wenn die versicherte Person zum Führen eines Personenkraftwagens (PKW) nicht geeignet ist. Dazu muss die Fahrerlaubnis nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden sein. Dies muss ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigen. Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Fälle, in denen die Fahrerlaubnis der versicherten Person aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen oder neurotischen Fehlentwicklungen entzogen wird. dieBayerische Der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund von körperlichen Ursachen nicht mehr zum Führen eines Personenkraftwagens (PKW) in der Lage ist. Dazu muss aus gesundheitlichen Gründen die Fahrerlaubnis für PKW nachweislich entzogen werden. Dies muss ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigen. (Genereller Ausschluß auch für Ursachen auf Grund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen oder neurotischen Fehlentwicklungen). Das bedeutet, ich brauche zwei Stufen um eine Rentenzahlung auslösen zu können 1.) Fehlende Eignung zum Führen eines PKW aus gesundheitlichen bzw. körperlichen Gründen 2.) Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde incl. verkehrsmedizinischem Gutachten Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Zulassung von Personen im Straßenverkehr. In der Anlage 4 zur FeV werden häufig vorkommende Erkrankungen und Mängel aufgeführt, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder Aufheben können. Wussten Sie, dass bei einem Diabetes Mellitus (Zuckerkrankheit) mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorhanden ist? Bei diesem Krankheitsbild wäre eigentlich die erste Stufe zur Rentenzahlung aus der Grundfähigkeitenversicherung erreicht. Allerdings fehlt nun noch die zweite Stufe Entzug der Fahrerlaubnis und verkehrsmedizinisches Gutachten. Die Fahrerlaubnisbehörde müsste nun von der Erkrankung erfahren, das Verwaltungsverfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis eröffnen und die Beibringung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens anordnen. Was sie ja nur machen kann, wenn sie Kenntnis von der Erkrankung hat! Wie erfährt die Behörde von der Erkrankung? Wenn dann nur durch Zufall, denn aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Ärzte die Erkrankungen / Einschränkungen nicht melden. Der erkrankte müsste nun selbst aktiv werden um dafür zu sorgen, dass ihm der Führerschein entzogen wird. Sind wir doch mal ehrlich, wer bitte macht das?  Welche Relevanz hat denn dann der Leistungsauslöser Verlust des PKW-Führerscheins? Hierzu stellt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Zahlen und Statistiken bereit. Im Jahr 2016 wurden bundesweit 1.755 Fahrerlaubnisse auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel entzogen. Wenn wir uns nur auf körperliche Mängel konzentrieren, reduziert sich die Zahl auf 1.035 Bei einem Gesamtbestand von rund 55 Mio. PKW-Führerscheinen fallen diese Entziehungen überhaupt nicht ins Gewicht. Wir sprechen hier über 0,0031 % bzw. 0,0018 %! Für mich bedeutet das, dass der Verlust des PKW-Führerscheines als Leistungsauslöser in der Grundfähigkeitenversicherung absolut keine Relevanz hat. Zumindest so lange wie Ärzte die betreffenden Erkrankungen nicht melden müssen, oder die versicherte Person selbst die Verwaltungsmaschinerie in Gang setzt. Bei Fragen rund um die Grundfähigkeitenversicherung sowie allen anderen Versicherungsarten stehe ich gerne zur Verfügung. Ihr Alexander Stegmeier

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