Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wird im Freistaat Bayern noch einmal verlängert. Finanzminister Albert Füracker sagte in München, es handle sich um eine Zukunftsarbeit, da die neue Steuer erst 2025 fällig werde und noch einige Zwischenschritte zu erledigen seien. Deswegen wolle sich Bayern insbesondere den Bitten der Steuerberater nicht verschließen und gebe noch einmal drei Monate Zeit.
Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Das haben die Finanzminister der Länder am 13. Oktober 2022 beschlossen. Für diejenigen Grundstückseigentümer, die bisher die Erklärung noch nicht
zum Artikel gehenDer Bundesrat hat heute der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die außergewöhnliche Situation der Bürgerinnen und Bürger und zugleich auf die besonderen Herausforderungen
zum Artikel gehenDie Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahl
zum Artikel gehenBitte vormerken: Immobilienbesitzer müssen bald Grundsteuererklärung abgeben Die Grundsteuerreform, wenngleich sie erst im Jahr 2025 in Kraft tritt, wird die Bürger schon in diesem Jahr fordern: Sie müssen zwischen dem 01.07. und dem 31.10.2022 e
zum Artikel gehenNeulich habe ich meinen Desktop aufgeräumt und neu sortiert. Ich habe ein Dokument geöffnet und im selben Moment fiel mir siedend heiß ein, dass die Deadline für diesen Artikel schon vor zwei Tagen war. Als ich die Datei gespeichert habe, dachte ich mir n