Günther Jauch gewinnt Clickbaiting-Prozess vor dem Bundesgerichtshof

(Originalmitteilung) Der Bundesgerichtshof hat heute den Bauer Verlag dazu verurteilt, an Günther Jauch eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen (Az.: I ZR 120/19). Die zum Bauer Verlag gehörende Programmzeitschrift TV Movie hatte ein Foto des Fernsehmoderators auf ihrem Facebook-Profil veröffentlicht und ihn fälschlicherweise mit einer Krebserkrankung in Verbindung gebracht.  Auf diesem Profil postete die Redaktion folgende Meldung: „+++ GERADE VERMELDET +++ Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen. Wir wünschen, dass es ihm bald wieder gut geht.“ Der Post enthielt vier Bilder prominenter Fernsehmoderatoren, darunter ein Bild von Günther Jauch, der der Verwendung seines Bildes nicht zugestimmt hatte. Beim Anklicken des Posts wurde der Leser auf das Internetangebot der Programmzeitschrift weitergeleitet, wo wahrheitsgemäß über die tatsächliche Erkrankung eines der drei anderen Fernsehmoderatoren, nämlich Roger Willemsen, berichtet wurde. Informationen über Günther Jauch fanden sich dort nicht.

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